UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Eilmeldung
vom 14. Juni 2010

Keine Ruckrede — aber doch eine gewisse Ergebnisoffenheit für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform

Mit einer grundsätzlichen Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Abend des 14. Juni 2010 in Berlin zum Urheberrecht wurde der Dritte Korb der Urheberrechtsanpassung offiziell eröffnet [Manuskript der Rede]. Zu erwarten war, dass an den Grundfesten des Urheberrechts — dem geistigen Eigentum, dem Werk, dem Urheber („mein Werk gehört mir“ — so recht einfältig gut 15 mal in der Einleitungsrede von Monsieur Wickert reklamiert) — nicht gerüttelt werden soll. Also keineswegs eine Ruck-Rede im Stil des vormaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, der vielmehr als Schützer des geistigen Eigentums referenziert wurde. Aber doch einige „Rückchen“.

Die Verwerter bekommen ihr Fett weg, wenn ihnen versichert wird, dass das Urheberrecht keineswegs als Schutz von Geschäftsmodellen reklamiert werden dürfe, die, aus der analogen Welt stammend, für das Internet nicht mehr taugten. Auch der monopolartige Freiraum für die Verwertungsgesellschaften wird wohl so nicht bleiben. Aber natürlich wurde auch den „digital natives“, den „Piraten“, massive Kritik entgegen gebracht, wenn sie das Urheberrecht als „sozialschädliches Monopol“ kritisieren.

Auf alle Akteure will die Justizministerin bei den jetzt anstehenden Anhörungen hören. Sie prognostiziert, dass bei der Komplexität des Urheberrechts am Ende sicher kaum jemand ganz zufrieden sein wird (das hatte ja schon ihre Vorgängerin, Brigitte Zypries, als Beweis für die Richtigkeit der früheren Reformen angesehen). Dass Bildung und Wissenschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zufrieden sein können, zeichnet sich ab. Eigentlich nur ein Satz wurde Bildung und Wissenschaft gewidmet: „Der Zugang zu Bildung und Wissen, der kulturelle Austausch und der kritische Vergleich des Eigenen mit dem Fremden, die Möglichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen — alles dies sind große Chancen. Diese Chancen dürfen wir nicht gefährden, indem wir bei der aktuellen Urheberrechtsdebatte nur einseitig auf die Risiken der Digitalisierung und des Internets starren.“

Dabei verdankt der Dritte Korb überhaupt nur einer gewissen Betroffenheit von Bundestag und Bundesrat darüber, dass die bisherigen Regulierungen des Urheberrechts nicht gerade Bildung und Wissenschaft begünstigt hatten, seine Existenz. Der Dritte Korb sollte eigentlich ein Wissenschaftskorb sein — dies ist umso dringlicher, als der bisherige für Bildung und Wissenschaft zentrale, wenn auch gänzlich unzureichende Paragraph 52a des Urhebergesetzes bislang immer noch zeitlich befristet ist.

Es ist nachvollziehbar, dass die Ministerin die populären Themen wie Raubkopien, Internetsperren, Überwachung, Ablehnung von übertriebenen Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, Verantwortung der Provider etc. in den Vordergrund stellte. Aber es sollte gerade einer Ministerin, die gleichermaßen einer liberalen Auslegung der Menschenrechte und dem wirtschaftsliberalen Primat des Marktes verpflichtet ist, bewusst sein, dass der freie (genehmigungsfreie und auch für die direkte Nutzung weitgehend vergütungsfreie) Umgang mit (wissenschaftlichem) Wissen innovationsfördernd für die Wirtschaft ist.

Die Ministerin hat die anstehende Debatte um den Dritten Korb als transparent und offen bezeichnet. Allerdings werden die Themen der vier Anhörungen im Sommer und Frühherbst vom Ministerium vorgegeben. Bildung und Wissenschaft stehen — bis auf einen Ausflug in Open-Access-Fragen — nicht im Zentrum. Das darf systematisch und aus der Geschichte des Dritten Korbs heraus nicht sein. Wer die Themen bestimmt, entscheidet über das Ergebnis. Hier sollte das Justizministerium zumindest noch eine weitere freie, themenoffene Anhörung vorsehen.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


The Coalition for Action "Copyright for Education and Research" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide information at any time from anywhere for everybody active in public education and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat), more than 365 learned societies, federations and institutions as well as more than 7,200 individuals were subscribers to this declaration. Speakers of the Coalition for Action are Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). More information on demand by: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de and sepp at physik.uni-kassel.de.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

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