Pressemitteilung 02/17
vom 14. Februar 2017
Die in Bildung und Wissenschaft Tätigen sollten sich nicht von falschen Behauptungen zugunsten von Verlegerinteressen manipulieren lassen.
Publikationsfreiheit ja bitte; Fehlinformationen nein danke!
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ möchte darauf aufmerksam machen, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
Die Verleger Matthias Ulmer (Verlag Eugen Ulmer) und Albrecht Hauff (Thieme Gruppe) haben letzte Woche die Website mit dem Inhalt
„Die Bildungsrepublik braucht freie Autorinnen und Autoren und eine vielfältige Verlagslandschaft mehr denn je“
eingerichtet. Darin wird unter anderem behauptet, dass durch den Referentenentwurf für ein neues Wissenschaftsurheberrecht und
andere Initiativen der Bundesregierung eine gravierende und umfassende Einschränkung der Rechte von Autorinnen und Autoren geplant
sei. Deren Rechte würden „hemmungslos geschwächt“.
So heißt es in dem Appell unter anderem, Wissenschaftlern würde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung
„aufgezwungen“, „wie und wo sie ihre Erkenntnisse künftig veröffentlichen müssen.“ Dies habe für sie
den „unmittelbaren Verlust eines ihrer Grundrechte zur Folge“. Verlagspublikationen für Unterricht und Wissenschaft
könnten lizenz- und zum Teil auch vergütungsfrei von Hochschulen, Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen genutzt werden.
Dem ist deutlich zu widersprechen!
Durch die geplante und längst überfällige Urheberrechtsreform werden die Rechte von Autorinnen und Autoren in keiner Weise, im
Vergleich zur aktuellen Rechtslage, zusätzlich eingeschränkt. Auch nach dem Referentenentwurf können, dürfen und sollen Autorinnen
und Autoren veröffentlichen, wo sie wollen. Auch das Strategiepapier zu Open Access des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung führt zu keiner Einschränkung der Publikationsfreiheit. Wie eine Degradierung von Autorinnen und Autoren
wissenschaftlicher Texte zu Autoren „zweiter Klasse“ erfolgen soll und darüber hinaus sie ihre Grundrechte verlieren
würden, bleibt einzig und allein das Geheimnis der beiden Verleger.
Auch die Behauptung, „dass Bildungsmedien für Schulen und Hochschulen jetzt uneingeschränkt analog oder digital
vervielfältigt werden können“, ist falsch. Der Referentenentwurf des BMJV beschränkt die Nutzung in den verschiedenen
Paragraphen explizit auf einen genau festgelegten Umfang.
Eine Verschlechterung der zentralen Rahmenbedingungen wissenschaftlicher und ausbildungsbezogener publizistischer Arbeit und ein
Schaden für das Bildungswesen sind durch die Reformvorschläge gerade nicht zu erwarten. Diese werden vielmehr den besseren Zugang
zu wissenschaftlichen Informationen ermöglichen und damit zur Verbesserung des Bildungswesens beitragen. Nicht zuletzt zieht auch
jede Autorin und jeder Autor Nutzen aus dem erleichterten Zugang zum publizierten Wissen anderer Autorinnen und Autoren.
Das Aktionsbündnis hat mit dieser Polemik der Verlage ein Déjà vu Erlebnis. Was heute heißt: Der Markt für Bildungsmedien wird
„zusammenbrechen“, und es „drohen“, so die Prognose der Webseitenbetreiber, „unsere vielfältige und
weltweit vorbildliche Medienlandschaft und damit auch unsere freie, demokratische Gesellschaft Schaden zu nehmen.“ Haben wir
vor 15 Jahren schon einmal gehört:
Bei der Diskussion um die Einführung des § 52a UrhG 2002/3, der jetzt ersetzt werden soll, wurde eine beispiellose Kampagne
von den Verlagen gegen diese Schrankenregelung geführt. Unter dem Motto „Verlage und Wissenschaft für ein faires
Urheberrecht“ wurde § 52a als Mittel der „Enteignung von Autoren und Verlagen“ bezeichnet. In
Zeitungsannoncen hieß es: „Universitäten und Schulen müssen sparen. Darum dürfen sie in Zukunft Bücher und Zeitschriften
klauen“ oder: „Stellen Sie sich vor, Sie schreiben ein Buch und der Staat nimmt es Ihnen einfach weg.“ Und:
„Der geplante § 52a des Urheberrechtsgesetzes gefährdet die Zukunft von Wissenschaft, Forschung und Verlagen in
Deutschland“:
Nichts davon ist eingetreten. Autorinnen und Autoren sollten sich nicht durch, gelinde gesagt, abwegige „Argumentation“
dieser Verleger für deren Interessen einspannen lassen. Verlage disqualifizieren sich leider mit solchen Appellen. Die Politik
täte gut daran, diese Initiative einfach als Angriff der ewig Gestrigen zu ignorieren.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
PDF-Version
Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von
374 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300
Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit
von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe.
Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
6. April 2021
Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020
Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018
UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017
Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017
Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017
Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017
FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017
Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016
Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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ältere News-Beiträge finden Sie im Archiv |
Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
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Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
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Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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