UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 05/17
vom 22. Mai 2017

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ

Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen. Leider entfernt sich die FAZ, zumindest bei Themen des Urheberrechts, schon seit einigen Jahren von dem Vorbild eines unabhängigen und sorgfältiger Recherche verpflichteten Journalismus. Herausgeber und Geschäftsführer sind nun soweit gegangen, dass sie mit wahrheitswidrigen Behauptungen argumentieren. Merkwürdig, dass es offensichtlich keinen Fakten-Check mehr in der FAZ gibt. Das Aktionsbündnis sah sich bereits durch den ersten offenen Brief der FAZ veranlasst, einen Leserbrief an sie zu schicken. Dieser Leserbrief wurde bislang nicht veröffentlicht. Aufgrund der Kampagne vom 18.05.2017 ist er aktueller denn je!

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)

Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 12.5.2017

Man kann die FAZ mit Gewinn lesen, in erster Linie wegen der informativen Artikel der Auslandskorrespondenten und denen des Feuilletons. Für die Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht trifft das allerdings kaum zu. Nun greifen auch die Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ selber ein, indem sie sich auf S. 5 der Ausgabe vom 12.5.2017 mit einem offenen Brief an den Bundesrat gewendet haben, damit dieser dem aktuellen Gesetzesentwurf für ein neues Wissenschaftsurheberrecht nicht zustimmen möge.

Auch hier stimmen die vorgebrachten Argumente und die „Tatsachen“ vorne und hinten leider nicht: Beide Abschnitte im offenen Brief erwecken den Eindruck, dass durch neue Paragraphen des Urheberrechts das Geschäftsmodell und das Archivgeschäft der Zeitungsverlage zerstört würden. Wie falsch können denn solche Behauptungen sein!

Im ersten Punkt wird moniert, dass für Zwecke von Forschung und Lehre u.a. ganze Zeitungsartikel genutzt werden dürfen. Das ist allerdings auch schon seit 2003 bestehendes Recht. § 52a UrhG normierte, dass [„… einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften…öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.“].

Eine kommerzielle Nutzung dieser Inhalte war niemals durch das Gesetz vorgesehen. Auch jetzt sind Firmen mit „monothematischem Interesse“, die diese Artikel sicherlich zu kommerziellen Zwecken nutzen wollen, durch die entsprechenden §§ 60a und 60c und bezüglich des Dokumentversands gar nicht privilegiert.

Der zweite Abschnitt der Anzeige, der die Erweiterung der Rechte der Nationalbibliothek moniert, besteht entweder aus Missverständnissen, Verkürzungen oder sogar gezielten Fehlinformationen. Man braucht nur die zum Glück leicht verständliche Begründung des Regierungsentwurfs zu § 16a des Gesetzes zur deutschen Nationalbibliothek zu lesen. Es ist offenkundig, dass hierdurch keinesfalls „das Archivgeschäft der Zeitungsverlage“ zerstört werden soll. Das aufzubauende Zitationsarchiv von Bibliotheken (nicht nur für Zeitungsartikel, sondern auch für Beiträge in den Sozialen Medien) ist für die Wissenschaft wichtig, da nur so Zitate dauerhaft nachprüfbar bleiben. Bei den relevanten Zeitungsartikeln handelt es sich ohnehin nur um solche, die frei zur Verfügung gestellt wurden.

Sorge die FAZ doch dafür, dass ihre Beiträge in dem hervorragenden FAZ-Archiv dauerhaft zugänglich bleiben. Dann hat die FAZ nichts zu befürchten, denn die Aufnahme in das Zitationsarchiv gilt „nur für den Fall, dass Inhalte nicht dauerhaft zugänglich sind.“

Zum Glück sind auch Politiker, um einen Ausdruck von Hermann Lübbe zu verwenden, zuweilen „verblüffungsfest“. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.05.2017 beschlossen, den Regierungsentwurf für die weitere parlamentarische Beratung im Bundestag mit Verbesserungsvorschlagen zugunsten von Bildung und Wissenschaft freizugeben.


Prof. Dr. Rainer Kuhlen / Dr. Harald Müller /Ass iur Oliver Hinte
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von 374 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300 Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin: In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden. Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe. Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

Nächste Termine
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 19. 05. 2017Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021