Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Januar 2008 tritt der so genannte 2. Korb des novellierten Urheberrechtsgesetzes in Kraft. In diesem hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 137l geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten, so auch an der Online-Verwertung alter Publikationen im Internet, zufallen.
In diesem Fall sind Veröffentlichung vom 1.1.1966 bis zum 31.12.1994 betroffen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt also: Hat ein Verfasser einem Verlag für eine der o.g. Publikationen ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat weder die Institution, noch der Autor selbst zukünftig das Recht, die Publikation selbst Online anzubieten.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht dringender Handlungsbedarf, der in dem Rundschreiben erläutert wird! Stichtag ist insbesondere der 31.12.2007.