UrhG
Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 1/06
vom 24. Januar 2006

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ist alarmiert über die geplanten Neuregelungen im Urheberrecht und kritisiert den Entwurf zur zweiten Anpassung des Urheberrechts als nicht verträglich mit dem Ziel einer freien, zukunfts- und entwicklungsorientierten Informationsgesellschaft.

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" nimmt im Vorgriff auf die zum 26.1.2006 in Berlin vorgesehene Anhörung zur Anpassung des Urheberrechts erstmals Stellung und kritisiert den Entwurf in zahlreichen Punkten als unangemessen und nicht verträglich mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines ,,bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts".

In seiner Grundtendenz begünstigt der Entwurf den Schutz der Verwertung und beschränkt damit den Umgang mit Wissen und Information in nicht vertretbarer Weise. Für Bildung und Wissenschaft ist der freie Umgang mit Wissen und Information unbedingt erforderlich und muss gegenüber dem Schutz von Verwertungsinteressen nachhaltig Priorität haben.

Wenn sich gemäß Koalitionsvertrag Bildung und Wissenschaft als ,,Schlüssel zur Zukunft" erweisen soll, dann darf der Zugang zu publiziertem Wissen nicht den Einschränkungen unterliegen, die der jetzige Entwurf vorsieht. Das Aktionsbündnis erkennt in der nun beabsichtigten zweiten Novellierung des Urheberrechts keine angemessene Berücksichtung der Bedürfnisse und Interessen von Bildung und Wissenschaft in der Informationsgesellschaft. Der Entwurf setzt sich in entscheidenden Punkten über die Praxis in Ausbildung, Lehre und Forschung hinweg, die auf einen freizügigen Umgang mit Wissen und Information angewiesen ist.

Das Aktionsbündnis vermisst im gesamten Entwurf des BMJ (wie auch schon bei der ersten Anpassung 2003) einen entwicklungsorientierten, inventions- und innovationsfreundlichen Ansatz für das Urheberrecht und kritisiert seine defensive und und geradezu ängstlich wirkende Grundhaltung in Bezug auf einen möglichen Missbrauch.

Das Aktionsbündnis anerkennt natürlich, dass das Urheberrecht systematisch nicht primär dem Schutz von Bildung und Wissenschaft dient, sondern eben dem Schutz und der Förderung der Rechte und damit der Anreize für Urheber. Das Aktionsbündnis will aber daran erinnern, dass die in den Regulierungen für den Umgang mit geistigem Eigentum bisher gegebenen Privilegien aus guten (gesamtgesellschaftlichen) Gründen nur für eine begrenzte Zeit und in begrenztem Ausmaß eingeräumt wurden.

Von daher spricht sich das Aktionsbündnis vehement gegen die nun auch in Deutschland deutlich fortschreitende Umwandlung des Urheberrechts in ein Handels- bzw. Verwertungsrecht aus, das im klaren Gegensatz zu den Interessen und Rechten von Bildung und Wissenschaft steht.

Das Aktionsbündnis hatte schon den ersten Entwurf des Zweiten Korbs der Urheberrechtsnovellierung kritisiert, weil die vorgesehenen Regelungen eine freizügige Wissensnutzung in Bildung und Wissenschaft massiv bedrohen. Die Erwartung, dass das BMJ auf diese Kritik eingehen werde, ist nur ansatzweise erfüllt worden.

  • So ist durchaus zu begrüßen, dass der neue § 52b nicht nur für Bibliotheken, sondern auch für Archive und Museen gilt (und damit wohl allgemein für öffentliche Informationsvermittlungseinrichtungen).
  • Nachdrücklich ist zu begrüßen, dass die ursprünglich in § 52b vorgesehene Beschränkung, nämlich dass die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen zahlenmäßig auf die Anzahl der Werke im Bestand der Bibliotheken zu beschränken sei, weggefallen ist.
  • Dass die in § 53 vorkommende Formulierung ,,im Unterricht", die tatsächlich nur auf die aktuelle Situation im Unterricht zu beziehen ist, jetzt durch ,,zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen" ersetzt ist, dürfte wohl eher unter das Kapitel ,,Scholastik" fallen, ist aber keine echte Verbesserung.
  • Das Aktionsbündnis wird nach der Anhörung ausführlicher zu der Vorlage Stellung nehmen und kündigt im Rahmen des ihm Möglichen Protest gegen das Vorhaben an. Hier soll nur auf zwei besonders problematische Paragraphen hingewiesen werden:

    (1) Der neue § 52b (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) richtet sich geradezu gegen die Praxis der Informations- und Wissensnutzung in der Informationsgesellschaft: die elektronischen Bestände der Bibliothek einer Hochschule sollen nur an speziell dafür eingerichteten Arbeitsplätzen in der Zentralbibliothek genutzt werden können. Angesichts der hohen Investitionen in Rechner und Flächen deckende Netze an den Hochschulen kann es nicht sein, dass die Nutzer zur Information gehen müssen und die Information nicht direkt zu den Nutzern über die ausgebauten Intranetze kommen darf. Hier werden Bildung und Wissenschaft massiv behindert; die technologischen Entwicklungspotenziale werden nur unzureichend ausgenutzt.

    (2) Gravierender noch in seinen negativen Konsequenzen ist der vorgesehene § 53a (Kopienversand). Nicht alleine ist es geradezu grotesk, dass die Nutzer in Bildung und Wissenschaft eigentlich damit zufrieden sein sollen, dass sie Wissensobjekte (in kleinen Teilen) als ausgedruckten Text oder als Fax bekommen dürfen; ebenso weltfremd und nutzungsunfreundlich ist es, dass als elektronische Dateien höchstens grafische Dateien, also Faksimile zugelassen sein sollen.

    Selbst dieser (unzureichende) elektronische Faksimile-Versand, der vom Bundesgerichtshof 1999 und vom Landesgericht München Ende 2005 als rechtmäßig bezeichnet wurde, soll nicht mehr erlaubt sein, wenn die Bedingung zum Tragen kommt, dass Bibliotheken auf dem Gebiet der elektronischen Dokumentlieferung nicht mehr tätig sein dürfen, wenn der Markt dort selber mit Blick auf die Endnutzer aktiv wird, ganz unabhängig davon, wie teuer dies die Nutzer kommen wird. Das würde das Ende von modernen Bibliotheken bedeuten, die auf der anderen Seite in den letzten Jahren und auch aktuell vom Wissenschaftsministerium und der Forschungsgemeinschaft mit erheblichen Mitteln gefördert werden (sollen).

    Dass den großen Verlagsorganisationen quasi Monopolrechte auf die elektronische Dokumentlieferung zugebilligt werden, kann nicht Sinn eines Gesetzes im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes sein, da der Informationsmarkt für die Wissenschaft eindeutig von großen, global und im Interesse ihrer Stakeholder agierenden internationalen Unternehmen bestimmt wird.

    Das Aktionsbündnis will sich bei der Urheberrechtsanpassung nicht mit kleinlichen und stark eingeschränkten Schrankenregelungen zufrieden geben. Bildung und Wissenschaft brauchen einen freizügigen Umgang mit Wissen und Information. Sie benötigen Rechtssicherheit bei der Nutzung von Kopien, beim Zitieren und für die Ausbildung einen modernen elektronischen Semesterapparat. Dazu hat die der deutschen Novellierung zugrunde liegende EU-Richtlinie von 2001 Empfehlungen ausgesprochen, die das BMJ nur halbherzig im Gesetzentwurf umsetzt.

    Bildung und Wissenschaft sind in Gefahr. Das Aktionsbündnis fordert eine umfassende Fair-use-Regelung für Bildung und Wissenschaft, sei es im Rahmen des bisherigen Urheberrechts oder als neue gesetzliche Regelung, die den notwendigen Freiraum für Bildung und Wissenschaft schafft. Der vorliegende Entwurf ist nicht vom Geist der Freiheit und der Entwicklung getragen. Er sollte zurückgenommen und gründlich in besserer Absprache mit den anderen Ministerien (vor allem BMBF) überarbeitet werden, weil er von einem rückwärts gerichteten Schutzinteresse geprägt ist und nicht hilft, eine moderne Informationsgesellschaft zu verwirklichen.


    Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


    Impressum
    Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
    c/o Universität Konstanz
    Postfach D-87
    D-78457 Konstanz
    Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
    rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de
    

    Next Relevant Dates
    6. November 2020
    Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
    Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
    Programm und Anmeldung

    News  
    April 6th 2021 §

    The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
    Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
    Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
    Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

    October 7th 2020 Buch Kuhlen

    Published by de Gruyter:
    Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
    Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

    February 28th 2018

    UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
    (Press Release)

    November 20th 2017 Jahrestagung

    All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
    (Presentations).

    June 7th 2017

    The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
    (Press Release)

    June 26th 2017 Pusteblume

    An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
    The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
    (Press Release)

    May 22nd 2017

    FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
    The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
    (Press Release)

    May 10th 2017

    Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
    Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
    (Press Release).

    April 27th 2017

    Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
    Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
    (Press Release)

    February 14th 2017 fake-news

    We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
    (Press Release).

    January 24th 2017

    The way has not yet come to an end — but the direction is right
    The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
    (Press Release)

    December 21st 2016 Paragraphenzeichen

    The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
    (Press Release).

    December 15th 2016

    KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
    The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
    (Press Release)

    December 12th 2016 Paragraphenzeichen

    And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
    (Press Release).

    November 23rd 2016

    Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
    (Press Release)

    November 16th 2016 letter to BMJV

    Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
    (Letter).

    older news is available from our archive
    Publications
    Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

    publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
    Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

    publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
    Version: 22 November 2016
    Format: A4 duplex

    publicati
on Folder on our Current Demands
    Version: August 2015

    publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
    Version: August 2015

    publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
    Version: July 2015

    publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
    Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

    publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
    Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

    Relevant Links
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    IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research.

    last changed 9 January 2015state of our news-services: 6 April 2021