Pressemitteilung 01/13
vom 6. März 2013
Viel Essig im Wein des Bundesministeriums der Justiz — Zweitverwertungsrecht: unbedingt ja, aber nicht so
Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis hält die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche AutorInnen für überfällig. Der jetzt vorliegende
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz mit einer Änderung von § 38 des Urheberrechtsgesetzes muss jedoch als missglückt abgelehnt werden – zu
viele Einschränkungen wären mit diesem neuen Recht verbunden. Zudem ist der Vorschlag unklar und widersprüchlich formuliert. Ein Ende der Debatte ist leider so nicht
abzusehen.
Das Aktionsbündnis setzt sich seit vielen Jahren für ein Zweitverwertungsrecht zugunsten wissenschaftlicher AutorInnen ein. Dieses Recht ist längst überfällig.
AutorInnen soll durch eine rechtliche Regelung im Urheberrechtsgesetz zugestanden werden, dass sie über ihre kommerziell erstpublizierten Werke wieder verfügen können.
Dass dieses Recht nur für nicht gewerbliche Zwecke wahrgenommen werden darf, leuchtet ein. Für die weiteren Bedingungen, die an dieses neue Recht geknüpft werden
sollen, gilt dies aber nicht.
Den vorliegenden Referentenentwurf hat das Ministerium mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.03.2013 an etwa 200 Personen und Institutionen versandt. Das
Aktionsbündnis kommt nicht umhin, diesen Entwurf in der jetzigen Form als missglückt abzulehnen – unter anderem aus folgenden Gründen:
- Die Regelung über eine Änderung von § 38 des Urheberrechtsgesetzes soll nur für Zeitschriftenartikel gelten. Sie gilt nicht für Artikel in Tagungsbänden von Konferenzen (proceedings) oder in anderen Sammelbänden, obwohl der Paragraph den Titel „Beiträge zu Sammlungen“ trägt. Konferenzbeiträge sind aber in vielen Disziplinen genauso wichtig wie Zeitschriftenartikel, und auch für sie wird i. d. R. kein Honorar gezahlt.
- Das Recht soll nur den Autoren von Werken zugebilligt werden, die zu mindestens 50% mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Absurd würde es, wenn damit nur Werke gemeint wären, die aus öffentlich finanzierter Projektforschung entstanden sind – wie es der Börsenverein des Deutschen Buchhandels offenbar gerade noch zugestehen will. Das Recht muss für alle WissenschaftlerInnen gelten, besser noch für alle UrheberInnen.
- Das Zweitverwertungsrecht ist nur für die öffentliche Zugänglichmachung (nach § 19a UrhG) vorgesehen. Entsprechend der jetzt vorgesehenen Erweiterung von § 38, Absatz 1, Satz 1 sollte dieses Recht aber auch für vervielfältigen und verbreiten gelten.
- Der Zusammenhang von § 38 Absatz 1 mit dem neuen Absatz 4 ist nicht klar. Welcher Absatz gilt: ein Recht für alle Urheber oder eines nur für spezielle (s. Punkt b)? Haben die AutorInnen nur das Zweitverwertungsrecht für die öffentliche Zugänglichmachung wie in Abs. 4 oder haben sie es auch nach Abs. 1? Ist es dort einfach vergessen worden?
- Zudem soll offenbar die fatale, 1965 in letzter Minute ins Gesetz aufgenommene Regelung in Abs. 1 fortbestehen, dass das Recht der AutorInnen nur gilt, wenn vertraglich „nichts anderes vereinbart ist“. Im neuen Absatz 4 heißt es aber: „Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ Was denn nun?
- Eine Embargofrist von einem Jahr entspricht kaum den internationalen Gepflogenheiten. Nach einem halben Jahr dürften die Verlage ihre Investitionen im Allgemeinen amortisiert haben.
- Das Aktionsbündnis hält die Einschränkung in § 38, Abs. 4, das publizierte Werk bei einer Zweitverwertung „in der akzeptierten Manuskriptversion“ zu verwenden, für überflüssig und schlägt vor, diesen Passus zu streichen.
Wissenschaftlerinnen und Lehrende stören sich zunehmend daran, dass immer wieder Normen im Gesetz festgelegt werden, die an sich Bildung und Wissenschaft begünstigen sollen, aber durch viele Einschränkungen faktisch unbrauchbar und unverständlich werden und eher Verwirrung als Rechtsklarheit schaffen. Das Bundesministerium der Justiz meint offenbar, den Interessen der Verlagswirtschaft auch im Urheberrecht weiter Rechnung tragen zu müssen. Aber das Urheberrecht soll die Urheber begünstigen, nicht die Wirtschaft. Urheber sind in der Wissenschaft immer auch Nutzer; die kommerzielle Verwertung ihrer Werke interessiert sie im Allgemeinen kaum.
Bildung und Wissenschaft brauchen eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke und eine Priorität der Rechte der AutorInnen gegenüber den Vertragsbedingungen der Verwerter. Das Herumdoktern am bestehenden, unzeitgemäßen Urheberrecht führt nicht zu nachhaltigen Lösungen.
Das Aktionsbündnis hat das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf öffentlich zugänglich gemacht werden – es sei denn, jemand widerspricht dem ausdrücklich.
Die Stellungnahme des Aktionsbündnisses (auch zu den verwaisten Werken) an das Bundesministerium der Justiz unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/stellungnahme-verwaistewerke-2013-03.html
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
The Coalition for Action "Copyright for Education and Research"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with
the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action
lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide
information at any time from anywhere for everybody active in public education
and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on
Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance
of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft,
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat),
372 learned societies, federations and institutions as well as 7,300
individuals were subscribers to this declaration.
Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be
found at IUWIS.
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Next Relevant Dates |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
April 6th 2021
The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.
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October 7th 2020
Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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February 28th 2018
UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)
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November 20th 2017
All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).
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June 7th 2017
The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)
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June 26th 2017
An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann,
to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then
we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)
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May 22nd 2017
FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag.
Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)
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May 10th 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).
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April 27th 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)
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February 14th 2017
We make you aware that on the website
www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate
the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of
publishers' interests.
(Press Release).
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January 24th 2017
The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act —
UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)
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December 21st 2016
The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).
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December 15th 2016
KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities.
What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently
deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)
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December 12th 2016
And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board.
However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear.
Debt to the present obvious disaster around the framework
contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).
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November 23rd 2016
Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)
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November 16th 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).
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older news is available from our archive |
Publications |
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All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
-
Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
- Version: 22 November 2016
- Format: A4 duplex
-
Folder on our Current Demands
- Version: August 2015
-
Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
- Version: August 2015
-
Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
- Version: July 2015
-
Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Compilation for the annual meeting on October 10, 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011
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Relevant Links |
facebook page of the Coalition
IUWIS
project is developing a social networking for the topic of copyright in
education and research.
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