Pressemitteilung 2/06
vom 25. Januar 2006
Offener Brief an die FDP-Bundestagsfraktion
Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" fordert die
FDP auf, Liberalität nicht nur als Schutzinteresse der
Informationswirtschaft zu bestimmen.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" begrüßt
es, dass die Bundestagsfraktion der FDP und Abgeordnete, unter
Federführung der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und
Hans-Joachim Otto, sich mit einem Antrag und der Forderung ,,Die
Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden" an den
Deutschen Bundestag wenden, um Position in der anstehenden zweiten
Novellierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu
beziehen.
Das Aktionsbündnis bedauert es aber, dass von Seiten der FDP die
Interessen der vom Urheberrecht auch betroffenen Bereiche von Bildung
und Wissenschaft überhaupt nicht berücksichtig worden sind. Vor allem in
dem § 52b (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) und dem
§ 53a (Kopienversand) sind derart gravierende Einschränkungen des für
Bildung und Wissenschaft zentralen freizügigen Umgangs mit Wissen und
Information vorgesehen, dass erhebliche Nachteile, auch mit Blick auf
die internationale Konkurrenzsituation, für Bildung und Wissenschaft zu
erwarten sind.
Das Aktionsbündnis anerkennt natürlich, dass das Urheberrecht
systematisch nicht in erster Linie dem Schutz von Bildung und
Wissenschaft dient, sondern eben dem Schutz und der Förderung der Rechte
und damit der Anreize für Urheber. Das Aktionsbündnis will aber daran
erinnern, dass historisch die in den Regulierungen für den Umgang mit
geistigem Eigentum gegebenen Privilegien in erster Linie deshalb (für
eine begrenzte Zeit und in begrenztem Ausmaß) verliehen wurden, damit
eine liberale Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganze von der
Kreativität ihrer Mitglieder Nutzen ziehen kann.
Das Aktionsbündnis fordert daher die Bundestagsfraktion der FDP auf, ihr
Konzept der Modernisierung des Urheberrechts nicht ausschließlich an die
Interessen der Verlagswirtschaft, an den Schutz des geistigen Eigentums
(was ja im Grund heute eher ein Schutz der Verwerterinteressen der
zunehmend global und gerade nicht aus Deutschland operierenden großen
Medien- und Verlagsunternehmen ist) und an die Verschärfung der
technischen Schutzmaßnahmen zu binden. Das Aktionsbündnis fordert die
FDP auf daran mitzuwirken, Bildung und Wissenschaft weiter den nötigen
Freiraum zu sichern. Freier Umgang mit Wissen und Information ist für
Bildung und Wissenschaft unabdingbar und muss in der politischen
Priorität höher stehen als der Schutz von Verwertungsinteressen, zumal
überwiegend internationaler Konzerne.
Das Aktionsbündnis setzt sich wie die FDP für ein kreativitäts- und
innovationsfreundliches Klima ein. Aber auch in der
Wirtschaftswissenschaft setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass
dies nicht durch Schutz und Verknappung zu erreichen ist, sondern durch
größtmögliche Freiheit, durch ein Klima von Open Innovation. Der
Übergang vom Papier zum digitalen Informationsmanagement bietet ganz
ausgezeichnete Chancen gerade für innovative Mittelstandsfirmen in
Deutschland. Auch sie sind auf offene Zugriffsformen angewiesen. Ihnen
ist nicht mit Verknappungsstrategien gedient. Erst recht gilt das
natürlich für Bildung und Wissenschaft.
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass die von der FDP so stark
unterstützte Verlagswirtschaft im Gebiet der Fachkommunikation nicht
mehr wird existieren können, wenn Bildung und Wissenschaft die Verlage,
diese geschützt durch starkes Urheber- und Verwerterrecht, nicht mehr
als faire Partner ansehen können. Daher sollte die FDP bedenken, dass
ihr starkes Engagement für die Interessen der Verlagswirtschaft in
mittlerer Sicht für diese und damit für die gesamte Volkswirtschaft
kontraproduktiv ist.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten
Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses
ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von
der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus).
Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de,
beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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