UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 2/09
vom 27. April 2009

Für ein vorwärts, nicht rückwärts gerichtetes Urheberrecht

Kurzfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis genommen, dass die für die Heidelberger Erklärung Verantwortlichen (Referenz dazu am Ende) ihre verantwortungslose Kampagne fortsetzen und sich nun auch direkt an die Bundeskanzlerin gewandt haben, damit diese sich für „Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ (so im Titel der Erklärung) einsetze.

Ein solcher Appell wäre an sich sicher in Ordnung, wenn nicht, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Rainer Kuhlen, in der Heidelberger Erklärung ein rückwärts gerichtetes und pur individualistisches Verständnis von Freiheit und Rechten deutlich würde, das an den rechts-konservativen Bund Freiheit der Wissenschaft aus den 70er Jahren erinnert.

Das Aktionsbündnis hat sich durch diesen Vorstoß der „Heidelberger“ veranlasst gesehen, sich ebenfalls an die Bundeskanzlerin zu wenden, damit die Heidelberger Erklärung nicht weiteren politischen Schaden für Bildung und Wissenschaft anrichtet. Das Aktionsbündnis hat dabei auch die Kanzlerin daran erinnert, dass sich die Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung das Ziel eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts vorgenommen hat. Das ist bislang leider nicht erreicht.

Hintergrund:

Es ist unverkennbar, dass die Heidelberger Erklärung darauf abzielt, das bestehende Urheberrecht weiter zu stärken. Dieses Urheberrecht, zusammen mit den derzeit dominierenden kommerziellen Publikationsformen, ist jedoch extrem bildungs- und wissenschaftsunfreundlich.

Es ist offensichtlich, dass die Heidelberger Initiative im Zusammenhang der Kampagnen der Verlagswirtschaft (des Börsenvereins) zu sehen ist, die nicht zuletzt darauf abzielen, die beginnende Debatte um ein neues Urheberrecht (auch im Dritten Korb) in eine defensive besitzstandswahrende Richtung zugunsten der Verlagswirtschaft zu lenken. Nicht umsonst haben weit über 200 Vertreter der Verlage diese Erklärung unterschrieben. Bedauerlicherweise ist den Nicht-Verlags-Unterzeichnern, vor allem denen aus der Wissenschaft, dieser Zusammenhang offenbar nicht deutlich geworden.

Das Aktionsbündnis bedauert es, dass die Initiatoren der Heidelberger versuchen, die aus der Wissenschaft selber entstandene und von den Wissenschaftsorganisationen unterstützte Open-Access-Bewegung als Enteignung der Kreativen und Bedrohung der Publikationsfreiheit zu diffamieren.

Der Sprecher des Aktionsbündnisses bedauerte es ebenfalls wenn sich durch die Heidelberger Erklärung, mit der Unterstützung der Verlagswirtschaft, eine längst als überwunden geglaubte Kluft zwischen den Geisteswissenschaften - und allen anderen Wissenschaften neu auftun sollte. Die Erklärung haben aus der Wissenschaft, neben wenigen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern, fast ausschließlich Geisteswissenschaftler/innen im weiteren Sinne unterschrieben.

Ungehinderten Zugang zur publizierten Literatur zu haben, ist aber unabdingbar für alle Wissenschaftler/innen, Lehrende und Auszubildende. Das Beharren auf Rechten, die heute eher die Rechte der Verwerter als die der Autoren sind, ist für Bildung und Wissenschaft kontraproduktiv. Bildung und Wissenschaft brauchen neue Organisationsformen für den Umgang mit Wissen und Information

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hatte sich schon in einer gemeinsamen Erklärung vom 25. 3.2009 eindeutig gegen die Unterstellungen in der Heidelberger Erklärung gewendet, dass sie mit ihrer Unterstützung von Open-Access-Publikationsformen &132;weitreichende Eingriffe in die Presse- und Publikationsfreiheit [propagiert], deren Folgen grundgesetzwidrig wären“.

Das Aktionsbündnis möchte ebenso deutlich klarstellen, dass Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft unbestritten ein hohes und vom Aktionsbündnis stets verteidigtes Gut ist. Dazu gehören auch die im Urheberrecht garantierten Persönlichkeitsrechte der Kreativen. Entschließt sich der Wissenschaftler zum Publizieren seines Wissens, zumal wenn die Produktion dieses Wissens mit öffentlichen Mitteln finanziert bzw. unterstützt wurde, hat jedoch die Öffentlichkeit das Recht, zu diesem Wissen freizügigen Zugang zu erhalten. Dieses Ziel soll durch Open Access erreicht werden.

Das Aktionsbündnis unterstützt alle Anstrengungen, Open Access zum einen mit dem Urheberrecht, zum andern mit den Publikationsmodellen der Verlagswirtschaft kompatibel zu machen. Das Recht der Urheber in Bildung und Wissenschaft, mit Verlagen Verträge zur Publikation ihrer Werke abzuschließen, ist ein nicht bezweifeltes Recht. Jedoch sollten dazu nur einfache Nutzungsrechte vergeben werden. Die exklusive kommerzielle Verfügung über das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen ist nicht länger hinzunehmen.

Wenn die Verlagswirtschaft durch die parallele Open-Access-Bereitstellung kein kommerzielles Betätigungsfeld mehr erkennen sollte, dann müssen Bildung und Wissenschaft, z.B. zusammen mit den Bibliotheken und den wissenschaftlichen Gesellschaften, die Aufgabe der öffentlichen Bereitstellung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens selber übernehmen. Das muss aber nicht Realität werden. Das Aktionsbündnis sieht im Open-Access-Paradigma auch die Zukunft der Verlage.

Das Aktionsbündnis sieht, ebenso wie die Allianz der Wissenschaftsorganisationen, die besondere Situation von Bildung und Wissenschaft. Die hier geführten Debatten und Forderungen, auch bezüglich der Sozialpflichtigkeit von geistigem Eigentum, können sicherlich nicht in jeder Hinsicht auf andere Bereiche der Wissensproduktion auf den Publikumsmärkten (Musik, Kunst, Filme, Spiele, Belletristik,?) übertragen werden, auch wenn auch hier der Anspruch der Öffentlichkeit, auf diese Kulturgüter, z.B. über öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, frei zugreifen zu können, erhalten bleiben muss.

Das Aktionsbündnis fordert alle Unterzeichner der Heidelberger Erklärung, aber auch alle Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus allen Disziplinen auf, sich nicht durch eine vermeintliche Solidarität mit den Verlagen fremd bestimmen zu lassen. „Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ sollten sie sich nicht von der Wirtschaft vertreten lassen.

Referenzen:

Heidelberger Erklärung „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ (http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm)

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ vom 25. März 2009 (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0109.html)

Open Access: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen vom 25. März 2009 - Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit (http://www.helmholtz.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/detail/gemeinsame_erklaerung_der_wissenschaftsorganisationen/)

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

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November 10th 2009:
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October 27th 2009:
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October 8th 2009:
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September 21st 2009:
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September 21st 2009:
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September 4th 2009:
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September 2nd2009:
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September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (more...)

August 21st 2009:
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