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Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 02/14
vom 11. Mai 2014

Eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel wird gebraucht, keine leicht auszuhebelnde Schranke

Die öffentliche und politische Diskussion um eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel ist seit dem 9.5.2014 eröffnet. Das Aktionsbündnis hat einen neuen Vorschlag dafür vorgelegt, der dem Vorschlag von Prof. de la Durantaye aus einem vom BMBF finanzierten Forschungsprojekt nahe kommt, aber sich in entscheidenden Punkten davon unterscheidet. Durch die Abweichungen will das Aktionsbündnis die Priorität von Wissenschafts- und Lehrfreiheit gegenüber kommerziellen Verwertungsansprüchen deutlich machen und den Vorrang von (durch Klauseln oder Schranken) garantierten Rechtsansprüchen gegenüber Lizenzangeboten des Marktes behaupten.

Das Aktionsbündnis hat am 9.5.2014 seine aktuelle Version einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsklausel auf einer Tagung vorgestellt, die genau zu diesem Thema in Berlin in den Räumen des Grimm-Centers der Humboldt-Universität zu Berlin stattfand.

Das Aktionsbündnis schlägt die Bezeichnung „Klausel” vor, da dadurch das allgemeine Rechtsprinzip eines freien Umgangs mit publiziertem Wissen in Bildung und Wissenschaft besser herausgestellt wird als durch eine Schranke, die dieses Rechtsprinzip nur als eine (so klein wie möglich zu haltende) Einschränkung des ansonsten exklusiven Rechtsanspruch auf Verwertung der Rechteinhaber zulässt.

Bildungs- und Wissenschaftsklausel
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes für nicht kommerzielle Zwecke a) wissenschaftlicher Forschung oder b) der Lehr- und Lernprozesse an Bildungseinrichtungen. Satz 1 gilt auch für Zwecke der Bestandserhaltung durch Einrichtungen wie öffentlich finanzierte Bibliotheken, Archive, Dokumentationen und Museen. Satz 1 gilt auch für die wissenschaftliche Forschung und Lehren und Lernen unterstützende Leistungen von in Satz 2 erwähnten Vermittlungsinstitutionen.
(2) Vertragliche Regelungen, die Abs. 1 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.

Im Zentrum dieser Veranstaltung standen allerdings Präsentation und Diskussion eines entsprechenden Vorschlags von Professorin Katharina de la Durantaye, der im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Forschungsprojekts entwickelt und durch eine ausführliche und exzellente Studie zum Stand der juristischen Diskussion darüber begründet wurde. Da zu erwarten ist, dass auf diesen Vorschlag in der näheren Zukunft auch in der politischen Diskussion ständig referenziert werden wird, möchte das Aktionsbündnis die Unterschiede zwischen beiden Ansätzen deutlich machen.

Der erste klauselähnliche Satz des Durantaye-Vorschlags scheint auf den ersten Blick mit dem Aktionsbündnis-Vorschlag identisch zu sein:
„Zulässig ist die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes zur Veranschaulichung des Unterrichts an Bildungseinrichtungen oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, wenn und soweit die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient.”

Beide Vorschläge schränken die Nutzung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung in keiner Weise ein. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber den bisherigen Formulierungen im Gesetz, nach denen (wie in § 52a UrhG) z.B. nur kleine Teile von Werken genutzt werden dürfen.

Das Aktionsbündnis hält jedoch die Formulierung „zur Veranschaulichung des Unterrichts” für zu eng gefasst und nicht zuletzt auch aus methodisch-didaktischen Gründen für nicht mehr zeitgemäß. Das Aktionsbündnis verwendet daher die weitergehende Formulierung für Zwecke „der Lehr- und Lernprozesse an Bildungseinrichtungen”. Das Aktionsbündnis fordert den Gesetzgeber auf, die entsprechende Vorgabe aus der EU-Richtlinie konstruktiv zu interpretieren.

Diese Forderung einer mutigen und konstruktiven Interpretation gilt auch für weitere Einschränkungen, an denen der Durantaye-Vorschlag an anderen Stellen meint festhalten zu müssen. Dazu gehört z.B. die Vorschrift, dass die Bereitstellung von Materialien, die von der Bibliothek digitalisiert wurden, nur an „Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek” erlaubt sein soll. Das Aktionsbündnis plädiert nicht zuletzt aus technischen und methodischen Gründen für eine zeitgemäße Interpretation der Räume der Bibliotheken als virtuelle Räume, so dass ein Benutzer von seinem Arbeitsplatz aus seinen Rechner so verwenden kann, als ob dieser ein Endgerät in der Bibliothek wäre. Das ist der Sinn eines VPN-Anschlusses eines entfernten Rechners zur Quelle der Information.

Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Vorschlägen besteht aber darin, dass im Durantaye-Vorschlag das Prädikat „geboten” verwendet wird. Nicht geboten soll die Nutzung sein (das ergibt sich klar aus dem Text der Begründung und stimmt auch mit einer jüngsten Interpretation von „geboten” durch den Bundesgerichtshof überein), wenn von Verlagsseite ein Lizenzangebot zur Nutzung eines Dokuments vorliegt.

Diese Priorität des kommerziellen Marktangebots, auch wenn es angemessen sein muss (was aber ist das?), gegenüber einem durch eine Klausel (auch einer Schranke) garantierten Nutzungsrecht ist für das Aktionsbündnis unakzeptabel. Es ist schon jetzt absehbar, dass dadurch der gesamte Schrankenvorschlag von Durantaye null und nichtig würde. Aber Ansprüche aus Schranken gehören unabdingbar zur Systematik des Urheberrechts und dürfen nicht durch kommerzielle Marktmodelle außer Kraft gesetzt werden.

Das Aktionsbündnis hält es zuletzt, anders als der Durantaye-Vorschlag, nicht für erforderlich, in der Klausel einen Vergütungsanspruch explizit zu formulieren. Es ist auch dem Aktionsbündnis bewusst, dass durch die in der Klausel garantierte genehmigungsfreie Nutzung der Vergütungsanspruch nicht prinzipiell ausgeschlossen werden kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

Falls aber eine Vergütung an die Urheber erforderlich sein sollte (was in Bildung und Wissenschaft eher eine marginale Rolle spielt), sollte das z.B. über die ohnehin anfällige Geräteabgabe (über einen neuen 54er Paragraphen) oder durch einen Gesamtvertrag zwischen den Ländern und den Rechteinhabern geregelt werden. Die Klausel selber sollte deutlich machen, dass die jeweilige aktuelle und individuelle Nutzung für Wissenschaftler, Lehrende und Lernende frei sein soll und nicht über jeden Vorgang einzeln Buch geführt und dieser individuell abgerechnet werden muss. Das ist keinem Wissenschaftler und keinem Lehrenden zuzumuten und führte zu einer negativen Transparenz der Vorgänge in Wissenschaft und Bildung, durch die, vergleichbar mit dem vor einiger Zeit einmal vorgesehenen und dann zum Glück gescheiterten Schultrojaner, einer Überwachung und einem Missbrauch der Daten Tor und Tür geöffnet. Politik und Öffentlichkeit sollten nicht zuletzt durch die NSA-Überwachung mit Blick auf Datensammlung, Auswertung und Verwertung in Bildung und Wissenschaft sensibilisiert sein.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke auf den Weg zu bringen. Das Aktionsbündnis appelliert an die Bundesregierung den dann dem Bundestag vorzulegenden Entwurf nicht mit kleinteiligen und praxisfernen Einschränkungen unbrauchbar zu machen, sondern den Mut zu haben, bestehende Vorgaben wegweisend und kreativ auszulegen und Zeichen für den Vorrang von Wissenschafts- und Lehrfreiheit gegenüber kommerziellen Verwertungsansprüchen zu setzen.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von 373 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300 Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin: In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke erreicht werden. Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe. Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Dr. Harald Müller und Dr.-Ing. Joachim E. Meier.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

Next Relevant Dates
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
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IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research.

last changed 9 January 2015state of our news-services: 6 April 2021