Pressemitteilung 3/09
vom 4. Mai 2009
Autonomie für die wissenschaftlichen Autoren und freier Zugriff auf die Digitalisate wissenschaftlicher Werke bei Google Book Search
Kurzfassung
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat den Unterzeichnern der Göttinger Erklärung, aber auch allen anderen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, empfohlen, die Digitalisierung und öffentliche Bereitstellung ihrer Werke durch Google trotz unverkennbarer urheberrechtlicher Probleme im Prinzip positiv einzuschätzen und keine Einsprüche dagegen zu erheben.
Jedoch sollte damit kein Freibrief für eine schrankenlose Kommerzialisierung der entstandenen bzw. noch entstehenden Digitalisate im Rahmen von Google Book Search (GBS), z.B. durch neue Pay-per-view-Dienste, erteilt werden. Das Ziel einer im Sinne von Open Access freien Zugänglichkeit zu den durch GBS entstandenen Digitalisaten wissenschaftlicher Werke muss erreicht werden.
Das Aktionsbündnis ist bislang skeptisch gegenüber dem Vorhaben der VG Wort, sich gegenüber Google die Wahrnehmungsrechte der Urheber bzw. Rechteinhaber zu sichern. Es ist augenblicklich nicht erkennbar, dass die Aktivitäten der VG Wort zu einer verbesserten Zugänglichkeit der betroffenen Werke im Sinne von Open Access führen würde.
Das Aktionsbündnis empfiehlt nicht dem Settlement zu widersprechen, aber gegenüber dem für das Settlement zuständigen Gericht zu protestieren, dass bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen ist, einerseits der durch GBS gegebenen Zugänglichkeit wissenschaftlicher Werke zuzustimmen, aber die direkte kommerzielle Vermarktung auszuschließen.
Hintergrund
Bekanntlich scant Google im Rahmen des Google Book Search (GBS) eine große Zahl auch wissenschaftlicher Werke aus Bibliotheksbeständen ein, weitgehend, aber nicht nur aus us-amerikanischen Beständen. Google hat dafür bislang nicht, wie es auch nach deutschem Urheberrecht erforderlich wäre, die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt. GBS zeigt urheberrechtsgeschützte Werke bislang nur als kleine Teile (Schnipsel) an. Natürlich sind von GBS auch Werke von Autoren aus Deutschland betroffen.
Googles Verhalten gegenüber Urheberrechtsansprüchen hat Autoren- und Verlagsverbände auf den Plan gerufen. Angesichts tatsächlicher oder zu erwartender Klagen aus deren Reihen hat sich in den USA Google mit diesen auf einen Vergleich (Google Book Settlement) geeinigt. Mit dem Vergleich wird ein Vergütungsmodell vorgeschlagen, das Google im Gegenzug einfache Nutzungsrechte zur Vermarktung der Digitalisate in den USA einräumt.
Demnach würde Google eine Kompensation an die Rechteinhaber zahlen, die den Vergleich akzeptieren. Begünstigt würden davon die Verlage, aber in bestimmten Fällen auch die Urheber selber. Von dem Vergleich sind alle Rechteinhaber der Staaten betroffen, die der Berner Konvention beigetreten sind (z.B. alle Industriestaaten).
Der Vergleich sieht vor, dass Rechteinhaber dem Vergleich schriftlich widersprechen müssen, um nicht betroffen zu sein. Die Widerspruchsfrist ist jetzt bis zum 4.9.2009 verlängert worden. Auch nach der Anerkennung des Vergleichs verbleibt den Rechteinhabern noch bis zum 5. April 2011 die Möglichkeit, einzelne Titel von der Verwertung durch Google auszuschließen.
Für die Zukunft verspricht sich Google Einnahmen durch Werbung, dann wohl auch direkt in den Digitalisaten, aber auch durch differenzierte Pay-per-view-Modelle. Diese letzteren Modelle sind nicht oder nur eingeschränkt mit den Prinzipen von Open Access vereinbar. Aus diesem Grund empfiehlt das Aktionsbündnis keineswegs die bedingungslose Annahme des Vergleichs.
Jedoch rät das Aktionsbündnis wissenschaftlichen Autoren (sofern sie die Rechte haben) auch nicht zur Ablehnung des Vergleichs. Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist die aktuelle Herausforderung nicht das Unterbinden der Vermarktungsstrategie von Google, sondern das Ergreifen von Maßnahmen, die sicher stellen, dass wissenschaftliche Werke durch die Digitalisierung nicht erneut zum Gegenstand schrankenloser kommerzieller Vermarktung werden, und auch Maßnahmen zu ergreifen, dass Google nicht zum Wissensmonopolisten wird.
Das Aktionsbündnis ist bislang auch skeptisch gegenüber dem Vorhaben der VG Wort die Interessen der Urheber bzw. die Wahrnehmungsrechte gegenüber GBS bzw. dem Settlement zu vertreten. VG Wort will in den Verhandlungen mit Google für ein eigenständiges Vergütungsmodells von deutschen Rechteinhabern autorisiert werden. VG Wort will dann die von Google erbrachten Leistungen an den jeweils beteiligten Verlag bzw. auch an den jeweiligen Autor weiterleiten.
Diese von der VG Wort angestrebte Regelung mag für Autoren aus der Belletristik bzw. aus der allgemeinen Unterhaltungsindustrie sinnvoll sein, auch wenn hier keine großen Erträge zu erwarten sind. In der Wissenschaft, wo die meisten Autoren kein oder kein nennenswertes Einkommen aus ihrer Publikationstätigkeit beziehen, ist eine weitere kommerzielle Verwertung der nun digitalisierten Werke kontraproduktiv. Es ist augenblicklich nicht erkennbar, dass die Aktivitäten der VG Wort zu einer verbesserten Zugänglichkeit der betroffenen Werke im Sinne von Open Access führen würde. Das Aktionsbündnis bietet dafür aber Gespräche mit der VG Wort an.
Das Aktionsbündnis bedauert, dass in dem Settlement eine konditionierte Zustimmung zu GBS nicht vorgesehen ist. Für wissenschaftliche Autoren wäre die Bedingung erwünscht, dass eine kommerzielle Verwertung der Volltexte oder Schnipsel dieser Digitalisate ausgeschlossen sein soll.
Das Aktionsbündnis ist nicht der Ansicht, dass man sich den restriktiven Vorgaben des Settlements beugen muss, sondern hat zum einen empfohlen, dass Autoren ihre Ansprüche gegenüber Google dadurch geltend machen sollen, dass sie sich vor dem 5. September 2009 als Anspruchsinhaber registrieren. Online geht das über: http://googlebooksettlement.com .
Zum andern sollten möglichst viele Autoren gegenüber dem Gericht den Protest gegen das Settlement als solches anmelden und geltend machen, dass wissenschaftlichen Autoren die Möglichkeit erhalten bleiben soll, den GBS-Dienst zu unterstützen und ihre Werke freizugeben, aber nur unter der Bedingung, dass diese im Sinne des Open-Access-Paradigmas frei zugänglich bleiben. Dabei müssen Einnahmen über Werbung nicht ausgeschlossen sein. Der Protest kann geschickt werden an:
Google Book Settlement Administrator c/o Rust Consulting
PO Box 9364 - Minneapolis, MN 55440.9364, USA
Die maximale Digitalisierung und Verbreitung digitalisierter Werke kann zurzeit leider nur durch Google befördert werden. Angesichts der Monopolisierungstendenzen von Google fordert das Aktionsbündnis die öffentliche Hand auf, dass in Deutschland (koordiniert in der EU) nun mit öffentlichen Mitteln die Digitalisierung auch der wissenschaftlichen Werke aus den Bibliotheken mit Vollständigkeitsanspruch intensiviert wird, damit der freie Zugriff erhalten bleibt. Diesen Kulturauftrag einzulösen und auch urheberrechtlich oder vertragsmäßig abzusichern, muss auf der Tagesordnung bleiben.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp
(Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
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