UrhG
Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0311.html.en
UrhG Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

About Us Göttingen Declaration of 2004 List of Signatories Dates & Publications Deutsch
Updated Demands Please Support Us — Sign! Links
Pressemitteilung 03/11
vom 17. März 2011

Chancen für eine Annäherung an ein Zweitverwertungsrecht im Urheberrecht durch SPD-Gesetzentwurf

Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” begrüßt den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 16.3.2011 (vgl. die entsprechende Pressemitteilung), dem Bundestag einen Gesetzentwurf über einen neuen § 38a im Urheberrecht vorzulegen. Es handelt sich dabei um ein nicht abhandelbares Zweitverwertungsrecht von WissenschaftlerInnen bei Werken, die überwiegend durch öffentliche Förderung im öffentlichen Kontext entstanden sind. Damit ist die SPD auf der Linie des Bundesrates und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Das Aktionsbündnis hat im Detail abweichende Vorstellungen für die Festschreibung eines Zweitverwertungsrechts, sieht aber im Entwurf einen konstruktiven Versuch, sogar noch im Vorfeld des Dritten Korbs ein wichtiges Problem im Urheberrecht zu lösen.

Mit dem Zweitverwertungsrecht ist das Recht der Autoren gemeint, nach einer gewissen Frist (Embargo-Frist genannt) zur kommerziellen Erstpublikation bei einem Verlag oder sogar zeitgleich zu dieser wieder über ihr Werk verfügen zu können. Die Position der SPD kann wie folgt umrissen werden:

Durch ein Zweitverwertungsrecht sollen WissenschaftlerInnen ihre Werke nicht nur (wie bislang in § 38 UrhG) vervielfältigen und verbreiten, sondern auch öffentlich zugänglich machen dürfen. Die bislang in § 38 UrhG vorgesehene Embargofrist von 12 Monaten soll i.d.R. auf 6 Monate (bei Sammelwerken auf 12 Monate) verkürzt werden. Ein Nullembargo ist aber auch nicht ausgeschlossen. Eine Erweiterung gegenüber dem damaligen Bundesratsvorschlag liegt darin, dass die SPD in Einvernehmen mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die öffentliche Zugänglichmachung „in der Formatierung der Erstveröffentlichung” für erforderlich hält. Auf das „Original” der Verlage soll aber verpflichtend verwiesen werden. Wie schon damals der Bundesrat fordert die SPD: „Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.” Gelten soll das neue Recht aber nur für Werke, die überwiegend durch öffentliche Förderung entstanden sind.

Das Aktionsbündnis erinnert daran, dass bei der Anhörung des BMJ im Juli 2010 die weitaus meisten TeilnehmerInnen aus den verschiedenen Akteursgruppen sich deutlich für die Verankerung eines solchen Zweitverwertungsrechts der WissenschaftlerInnen ausgesprochen hatten. Der SPD-Entwurf spiegelt also die Positionen der großen Mehrheit der Fachöffentlichkeit wider.

Die SPD hat das Urhebervertragsrecht zur Positionierung des Zweitverwertungsrechts gewählt. Damit sollten die europarechtlichen Bedenken, dass neue Schrankenbestimmungen derzeit nicht möglich sind, ausgeräumt sein. Auch verfassungsrechtliche Bedenken können kaum geltend gemacht werden, da durch diesen Vorschlag die Wissenschaftsfreiheit der AutorInnen keineswegs beeinträchtigt, sondern vielmehr durch Zugewinn an informationeller Selbstbestimmung verstärkt würde.

Dass die SPD „mit [dem] Zweitverwertungsrecht Open Access ermöglichen” will (so im Titel der heutigen Pressemitteilung), begrüßt das Aktionsbündnis, auch wenn das Zweitverwertungsrecht der WissenschaftlerInnen mit Open Access zunächst nichts zu tun hat. Aber das Ziel von Open Access dürfte durch diesen Vorschlag auch ohne eine explizite Anbietungsverpflichtung der WissenschaftlerInnen gegenüber ihrer Institution befördert werden.

Bei einer Beratung im Bundestag werden sicherlich noch einmal die Konsequenzen und die Reichweite einer deutschen Regelung im internationalen Publikationsgeschehen bedacht werden, z.B. bei Verträgen mit ausländischen Verlagen oder bei Publikationen mit Autoren aus verschiedenen Staaten. Das Aktionsbündnis hält zudem eine flexiblere Eingrenzung der rückwärtigen Gültigkeit des Zweitverwertungsrechts für erforderlich. Der Gesetzgeber hatte ja auch bei den neuen (also elektronischen) Nutzungsarten eine Rückwirkung ab 1.1.1995 möglich gemacht. Die Beschränkung auf Werke, die zu mindestens 50% durch öffentliche Förderung entstanden sind, erscheint weder praktikabel noch sinnvoll: Der Gesetzgeber sollte jedem Urheber, gleichgültig wie er bzw. sein Werk finanziert wird, das Zweitverwertungsrecht zugestehen.

Durch ein Zweitveröffentlichungsrecht wäre das Ziel eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts noch nicht erreicht: Das Aktionsbündnis erinnert an den bereits vorliegenden Vorschlag für eine umfassende Wissenschaftsklausel, die unbedingt Gegenstand der Beratungen zum Dritten Korb werden sollte.

Hier der SPD-Gesetzentwurf:

㤠38a Zweitverwertungsrecht
An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika oder Sammelwerken nach § 38 Abs. 2 erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und von zwölf Monaten bei Sammelwerken seit Erstveröffentlichung anderweitig nicht kommerziell öffentlich zugänglich zu machen. Die Zweitveröffentlichung ist in der Formatierung der Erstveröffentlichung zulässig; die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Ein dem Verleger eingeräumtes ausschließliches Nutzungsrecht bleibt im Übrigen unberührt. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.”

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”


The Coalition for Action "Copyright for Education and Research" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide information at any time from anywhere for everybody active in public education and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat), 370 learned societies, federations and institutions as well as more than 7,250 individuals were subscribers to this declaration.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

Next Relevant Dates
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
facebook facebook page of the Coalition

IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research.

last changed 9 January 2015state of our news-services: 6 April 2021