Pressemitteilung 04/07
vom 19. April 2007
Professoren appellieren an die Politik, der Privatisierung und Kommerzialisierung
von mit öffentlichen Mitteln erzeugtem Wissen nicht weiteren Vorschub zu leisten und
fordern ein bildung- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.
Das Ende der parlamentarischen Aushandlung der zweiten Urheberrechtsnovellierung steht bevor.
Aber das, was als Gesetz dem Bundestag vorgelegt werden soll, ist immer noch weit von dem
entfernt, was die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hatte,
nämlich ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Das wollen
Professoren nicht hinnehmen. In Anschreiben an Bundesregierung und Bundestag äußern zahlreiche
Professoren die Sorge, dass der für Forschung und Lehre unabdingbare elektronische Zugriff auf
das publizierte und mit öffentlichen Mitteln erstellte Wissen durch neue Normvorschriften
erheblich behindert wird. Die Politik billige den Verlagen ohne Not ein weitgehendes Monopol
für die elektronische Dokumentlieferung zu. Wenn sich Wissenschaftler, Lehrer und Studierende
die benötigten Artikel über den Markt mit den kommerziellen Hochpreisangeboten der internationalen
Verlagswirtschaft einkaufen müssen und die Bibliotheken von den elektronischen Dokumenten
ausgeschlossen werden, besteht die Gefahr, dass auf die Nutzung wichtiger Texte verzichtet wird.
Die Professoren fordern die Politik auf, auch durch das Urheberrecht die Weichen zu stellen,
damit das öffentlich produzierte Wissen nach Open-Access-Prinzipien für jeden frei verfügbar wird.
Hintergrund :
Unter den fast 6.000 Personen und Institutionen, die sich zusammen mit dem Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft" für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einsetzen, sind gut
600 Professorinnen und Professoren. Diese hat das Aktionsbündnis gebeten, sich direkt an die Politik zu
wenden, damit die anstehende Urheberrechtsnovellierung nicht an den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft
vorbei reguliert.
In den nächsten Tagen und Wochen werden die Weichen für den sogenannten Zweiten Korb der
Urheberrechtsanpassung gestellt. Der Rechtsausschuss des Bundestags wird wohl bald zu seinen Empfehlungen
für den Bundestag kommen. Daher haben zahlreiche Professoren Appelle an die beiden Ministerinnen des
Justizministeriums und des Ministeriums für Bildung und Forschung, an den Rechtsausschuss und an die
Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien gerichtet, die deutsche Wissenschaft und
damit auch das Bildungssystem nicht mit Normvorschriften zu belasten, die der Praxis und dem Bedarf
von Bildung und Wissenschaft überhaupt nicht gerecht werden.
Die Professorinnen und Professoren schließen sich der Sorge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an,
,,dass die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche
Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit
dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für
Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden."
Die Politik, so auch die Sorge der Professorinnen und Professoren, scheint nicht begreifen zu können,
dass es in zunehmend globalen und elektronischen Informationsräumen für Wissenschaft immer wichtiger wird,
dass auf das produzierte Wissen freizügig zugegriffen werden kann. Dies liegt nicht im Privatinteresse der
Forscher und Lehrer, sondern dient dem Interesse aller, die auf die Produktion neuen Wissens und auf gut
ausgebildete Personen angewiesen sind.
Wissenschaftler können es immer weniger akzeptieren, dass das Urheberrecht kaum noch sie begünstigt,
sondern den Verlagen alle Rechte gibt, das Wissen, das doch in der Wissenschaft mit öffentlichen Geldern
unterstützt produziert wird, durch kommerzielle Verwertungsstrategien künstlich zu verknappen. In den
Briefen werden vor allem 5 Punkte konkret angesprochen:
- Es macht überhaupt keinen Sinn, dass, wie in § 52b vorgesehen, die elektronischen Bestände der
Bibliothek nur in deren Räumen eingesehen werden können. Es könne nicht sein, dass angesichts der
flächendeckend vorhandenen technischen Infrastruktur in den Hochschulen, die Menschen zur Information
gehen müssen, anstatt - so die Forderung - dass diese durch entsprechend legitimierten Zugriff von
allen Rechnern/Terminals der jeweiligen Hochschule campusweit abgerufen werden kann.
- Skandalös sei, dass die Gesetzgebung den Verlagen quasi einen
,,Heimatschutz" (so in einem jüngsten Artikel der Direktor des
renommierten Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, ... Prof.
Reto Hilty) zubillige. Bibliotheken dürften, wenn es denn bei der
jetzt vorgesehenen Planung bliebe, überhaupt keine elektronischen
Dokumente mehr ausliefern, wenn Verlage mit entsprechenden
Informationsprodukten, die sie aus dem öffentlichen Wissen erstellt
haben, auf den Markt treten. Bibliotheken, so die Forderung, müssen
weiterhin Bildung und Wissenschaft umfassend und zu nutzerfreundlichen
Bedingungen mit Information jeder und jeder medialen Art versorgen
dürfen.
- Das solle auch für solche Werke gelten, für die Urheber nicht mehr
ausgemacht werden können bzw. die die Verlage nicht mehr neu auflegen.
Bislang dürfen Bibliotheken diese Werke, oft von hoher
zeitgeschichtlicher Bedeutung, nicht digitalisieren. Die
Rechtspolitik, so die Forderung, müsse sich dieses Problems annehmen,
was bislang nicht geschehen ist.
- Ebenso haben Regierung und Rechtsausschuss nicht die Forderung des
Bundesrates aufgegriffen, dass in § 38 des bestehenden
Urheberrechts eine Regelung aufgenommen wird, dass spätestens nach
einem halben Jahr der kommerziellen Publikation eines Artikels das
Nutzungsrecht vollständig wieder an den Autor zurückfällt und dass
dagegen auch keine anderslautenden Verträge abgeschlossen werden
können. Professorinnen und Professoren halten das für einen dringend
erforderlichen Rückgewinn ihrer informationellen Selbstbestimmung, der
zudem auch den Einstieg in nicht-kommerzielle Publikationsformen (Open
Access) begünstigen kann. Open Access eröffnet jedermann offenen,
entgeltfreien Zugriff auf die produzierten Werke aus Bildung und
Wissenschaft. Die Politik würde damit auch ein Zeichen setzen, dass
mit öffentlichen Mitteln produziertes Wissen nicht exklusiv den
Verwertungsrechten der Wirtschaft überlassen wird.
- Schließlich sehen die Professorinnen und Professoren in der
Zunahme von technischen Schutzmaßnahmen und Lizenzierungsregelungen
über Digital Rights Management auch im Wissenschaftsbereich eine
ernste Bedrohung für den freien Zugang auf Wissen. Auch hier macht die
Politik bislang keine Anstalten, sich von dem bislang geltenden
umfassenden rechtlichen Schutz dieser technischen Schutzmaßnahmen
loszusagen. Dies sei umso unverständlicher, als selbst gewichtige
Anbieter und Dienstleister aus der Musikindustrie, lange Zeit
unbedingte Verfechter des Digital Rights Management, eine starke
Verknappungsstrategie inzwischen für kontraproduktiv halten. In der
Wissenschaft, so die Forderung, habe Digital Rights Management nichts
zu suchen. Auch hier müsse die Politik noch ihre Hausaufgaben machen.
Die Anschreiben enden mit dem eindringlichen Appell: ,,Es kann nicht
sein, dass der Umgang mit Wissen und Information nun in elektronischen
Umgebungen, die ja alles Potenzial für Freizügigkeit und Offenheit
haben, nun viel eingeschränkter und kostspieliger werden soll, als es
in analogen Umgebungen der Fall war. Wir können uns eine solche
Politik der Einschränkung und Verknappung einfach nicht leisten".
Das Aktionsbündnis, das die Interessen von Bildung und Wissenschaft
und damit auch der Professorinnen und Professoren in Sachen
Urheberrecht vertritt, fordert die Politik auf, jetzt kein
Urheberrecht zu schaffen, das dann auf viele Jahre nur Behinderungen
und Rechtsunsicherheit für Studierende, Lehrer und Lehrerinnen,
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen erzeugt.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 320 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 5.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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Februar 4th 2010:
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January 7th 2010:
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December 10th 2009:
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November 18th 2009:
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November 14th2009:
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November 12th 2009:
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(download A5 or
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
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September 26th 2009:
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(answers)
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(press release)
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(answers and synopsis)
(press release)
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September 4th 2009:
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(letter)
(press release)
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September 2nd2009:
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(letter)
(press release)
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September 1st 2009:
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