Pressemitteilung 10/07
vom 18. September 2007
Bundesrat sollte durch Nicht-Zustimmung zum Zweiten Korb ein dringend
erforderliches politische Signal und damit der kommerziellen Verwertung von
Wissen und Information Grenzen setzen
Den an den Bundesrat gerichteten Text finden Sie
hier.
Zusammenfassung:
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
bittet den Bundesrat, bei seiner Beratung am 21.9.2007 dem Zweiten
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
nicht zuzustimmen. Vielmehr sollte er zur Verbesserung der Regelungen vor
allen in den Bildung und Wissenschaft direkt betreffenden §§ 52b
und 53a den Vermittlungsausschuss anzurufen. Beide Paragraphen gehen in erster
Linie die elektronische Informationsbereitstellung und -lieferung an. Der
Bundesrat hatte sich 2006 weitgehend der Kritik des Aktionsbündnisses
angeschlossen. Da das jetzt verabschiedete Gesetz eher noch weitere Nachteile
für Bildung und Wissenschaft mit sich bringen wird, haben die damals vom
Bundesrat selber vorgetragenen Bedenken gegen ein keinesfalls
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht weiter Gültigkeit. Der Sprecher des
Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen, weist darauf hin, dass auf die
Hochschulen und deren Bibliotheken erhebliche Mehrkosten zukommen werden, wenn
denn Bildung und Wissenschaft weiterhin auf informationell gesicherter und
international konkurrenzfähiger Grundlage betrieben werden soll. Diese Kosten,
sei es der Bibliotheken oder der Wissenschaftler selber, müssen letztlich von
den Ländern getragen werden. Unabhängig von der Anrufung des
Vermittlungsausschusses bittet das Aktionsbündnis dringend darauf hinzuwirken,
dass der vom Bundestag in Aussicht gestellte Dritte Korb, der dann ein
Bildungs- und Wissenschaftskorb sein soll, so schnell wie möglich seine Arbeit
aufnehmen soll.
Ausführung:
Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft wird vom Bundesrat am 21.9. 2007 beraten. Das
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat sich
in an einem Anschreiben an die Ministerpräsidenten und die für Bildung und
Wissenschaft zuständigen Länderminister/innen gewandt und sie gebeten,
entgegen der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats, doch den
Vermittlungsausschuss anzurufen.
Das Aktionsbündnis bittet den Bundesrat, bei seiner am 19.05.06
beschlossenen Linie zu bleiben. Damals hatte der Bundesrat den
Gesetzentwurf der Bundesregierung scharf kritisiert und hielt es für
dringend geboten, im Rahmen des Zweiten Korbs ein
bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen,
das auch den Erfordernissen der durch das Grundgesetz besonders
geschützten und nicht kommerziell ausgerichteten Einrichtungen in
Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Grundrecht auf
Informationsfreiheit der Bürger weit stärker als bisher Rechnung
trägt.
In der schließlich vom Bundestag verabschiedeten Fassung ist das
Gesetz weiter zuungunsten von Bildung und Wissenschaft verschärft
worden. Den immer wieder vorgebrachten kritischen Bedenken von Seiten
Bildung und Wissenschaft, nicht zuletzt von Seiten der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen - zu befürchten ist, dass ... die
schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die
Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für
Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden -
wurde so gut wie gar nicht Rechnung getragen.
Das Aktionsbündnis würde es daher nicht nachvollziehen können, wenn
die Länder als die Träger der Hochschulen und der ihnen zugeordneten
Bibliotheken einem Gesetz ihre Zustimmung geben, das die
informationelle Absicherung der Arbeit in Bildung und Wissenschaft
außerordentlich behindern wird und das für die Länder mit erheblichen
Mehrkosten verbunden ist.
Verantwortlich für die zu erwartende Kostensteigerung sind vor allem
die §§ 52b und 53a, die die Bereitstellung elektronischer
Materialien durch die Bibliotheken und den elektronischen
Dokumentversand regeln sollen.
Beide Normvorschriften sind völlig unangemessen den Anforderungen und
Verhaltensformen von Bildung und Wissenschaft in elektronischen
Umgebungen. Die mit hohen Millionenbeträgen von Bund und Ländern
aufgebaute technische Infrastruktur, einschließlich der elektronischen
Dienstleistungen, wie subito, wird in Zukunft für die
Informationsarbeit in Bildung und Wissenschaft in Deutschland nur
unzureichend genutzt werden können. Lediglich Arbeit mit Papier und
Bleistift, so der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen,
hält der Gesetzgeber für unproblematisch verträglich mit den
Verwertungsinteressen der Verlagswirtschaft.
Bibliotheken als die von den Ländern finanzierten Einrichtungen werden
für die Informationsarbeit in Bildung und Wissenschaft weitgehend
uninteressant werden, - es sei denn, die Länder werden bereit sein,
die Kosten zu übernehmen, die durch die zwischen Verlagen und
Bibliotheken nun auszuhandelnden Lizenzverträge entstehen werden.
Offenbar ist es der politische Wille, der Informationswirtschaft die
alleinige Zuständigkeit für die Informationsversorgung zuzugestehen.
Bildung und Wissenschaft ist es letztlich egal, ob sie die benötigten
Informationen durch die Bibliotheken oder direkt von der
Informationswirtschaft erhalten. Wenn letzteres wirklich gewünscht
sein soll, sollten sich die Länder darüber im Klaren sein, dass über
die Marktpreise alles sehr viel teurer werden wird.
Eigentlich müsste es dem Bundesrat auch klar sein, dass es sich bei
ihm jetzt vorgelegten Gesetz keineswegs um ein bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht handelt. Ein solches Ziel
war aber von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag so in
dieser Formulierung vorgegeben worden.
Das Aktionsbündnis hat daher den Bundesrat gebeten, mit dem Anrufen
des Vermittlungsausschusses zumindest das politische Zeichen zu
setzen, dass es mit dieser Politik der fortschreitenden
Kommerzialisierung von Wissen, auch von Wissen, dessen Produktion mit
öffentlichen Mitteln finanziert wurde, nicht einverstanden ist.
Unabhängig davon, ob der Vermittlungsausschuss jetzt tatsächlich
angerufen wird oder nicht bzw. unabhängig davon, welche Änderungen
dann noch im Vermittlungsausschuss erreicht werden, bittet das
Aktionsbündnis den Bundesrat auf einen raschen Beginn des vom
Bundestag in Aussicht gestellten Dritten Korbs zu dringen, der ja auch
Bildungs- und Wissenschaftskorb genannt wird.
Der an den Bundesrat gerichtete Text ist unter folgender URL abrufbar:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/BR-Anschreiben092007.pdf
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 340 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 6.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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