Pressemitteilung 11/06
vom 2. Juni 2006
Weitere Belastungen für Studierende absehbar
Auf Studierende werden nach der aktuell vorgesehenen
Urheberrechtsnovellierung nach den Studiengebühren auch
Informationskosten zukommen - zurück zu Gutenberg und hin zur
Googlerisierung der Ausbildung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat in
einem Anschreiben an alle Studierendenvertretungen darauf hingewiesen,
dass die vorgesehene Urheberrechtsnovellierung die Studierenden von den
bislang weitgehend gebührenfreien Leistungen der Bibliotheken
abzuschneiden droht und ihnen den Zugang zur elektronischen Information
ingesamt erschwert.
Die Dokumentlieferung, wie sie jetzt durch den mit öffentlichen Mitteln
eingerichteten subito-Dienst organisiert ist, wird in elektronischer
Form kaum noch möglich sein, weil der Gesetzgeber hier den kommerziellen
(durchweg internationalen Verlagen) quasi ein Monopol einräumen will.
Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass für Studierende (aber auch für die
Wissenschaftler) der Versand per Post oder Fax durchaus ausreichend sei.
Dabei nennt sich das neue Urheberrecht ein Recht für die
Informationsgesellschaft - offenbar eine Gutenberg-Welt - nicht eine
Internet-Welt.
Brauchen die Studierenden z.B. für ihre Abschluss- oder Hausarbeiten
Fachartikel in elektronischer Form, werden sie sich auf dem Markt der
überwiegend global agierenden Informationswirtschaft versorgen müssen -
zu Preisen, die um ein vielfach Höheres liegen als z.B. bei subito.
Studierende werden sich also darauf einstellen müssen, dass neben den
Studiengebühren demnächst auch erhebliche Informationskosten für sie
anfallen werden - wenn sie sich das gefallen lassen.
Wollen Studierende (wie auch die Wissenschaftler) elektronische Bestände
der eigenen Bibliothek nutzen, dann können sie ihre Laptops und die
lokalen Netze der Universität vergessen - der Gesetzgeber ist der
Meinung, dass es ausreicht, wenn der Zugriff nur an eigens dafür
einzurichtenden Arbeitsplätzen in der Bibliothek erfolgen soll. Und
jüngst hat der Bundesrat, der die Wissenschaftsfeindlichkeit des
Entwurfs der Bundesregierung ansonsten scharf kritisiert, sogar
vorgeschlagen, dass nur so oft eine elektronische Datei gleichzeitig
genutzt werden kann, wie die Bibliothek Exemplare vorrätig bzw.
Lizenzrechte erworben hat.
Nicht mehr die Information soll zum Benutzer kommen, sondern der
Benutzer soll sich physisch real zur Information bewegen. Dies ist schon
in den Campus-Universitäten unzumutbar und macht die Nutzung in
Hochschulen mit zum Teil sehr verteilten Gebäuden so gut wie unmöglich.
Warum wurde in den letzten Jahren so viel in die Informations- und
Kommunikationsinfrastrukturen investiert, warum wird im Rahmen von
eScience und eGrid von Vernetzung und Virtualisierung gesprochen und in
diese Infrastrukturen stark investiert, wenn das Naheliegendste, nämlich
der Zugriff auf die elektronische Information, die die Bibliothek oder
eine andere zentrale Einrichtung erworben oder lizenziert hat, vom
Arbeitsplatz aus nicht möglich sein soll?
Die Zukunft elektronischer Semesterapparate, forschungsgruppenbezogener
elektronischer Wissensbanken und eLearning-Vorhaben ist ungewiss, da der
bis jetzt das ermöglichende Paragraf des Urheberrechts (52a) nur bis
Ende 2006 befristet ist.
Von einem ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht", wie es
die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte, keine Rede.
Das Aktionsbündnis warnt vor Pisa vergleichbaren Konsequenzen für das
Niveau der akademischen Ausbildung, wenn Studierende fast gezwungen sein
werden, sich auf die (bislang gebührenfreie) Informationsversorgung
durch die Googles des Internet zu verlassen, obwohl die eigentliche
Fachinformation dort nicht oder nur mit einiger Zeitverzögerung
nachgewiesen wird. Die Gefahr der dadurch entstehenden Googlerisierung
der Ausbildung wird durch die Urheberrechtsnovellierung gefördert.
Das Aktionsbündnis hat die Studierendenvertretungen aufgefordert, an
ihren Hochschulen Informationsveranstaltungen zu organisieren und
Proteste an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordnete zu senden. Obgleich
Studierende sich bislang eher durch Einschränkungen bei der Privatkopien
und durch Einschüchterungen bei der Nutzung von Tauschbörsen und
P2P-Diensten bedroht fühlen, werden sie sehr bald auch die Folgen von
Verknappungsstrategien bei der Informationsversorgung in ihren
Hochschulen erleben, wie sie gemeinsam vom Gesetz, von der Wirtschaft
und der Technik über Digital Rights Management befördert werden – wenn
sie es sich denn gefallen lassen wollen.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 280 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 4.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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