Pressemitteilung 18/06
vom 20. November 2006
Resümee der Anhörung des Rechtsausschusses vom 20. November 2006
Die kritischen und konstruktiven Argumente liegen alle auf dem Tisch -
aber der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags scheint skeptisch
gegenüber freizügigeren Regelungen für Bildung und Wissenschaft im
Urheberrecht zu bleiben und verschanzt sich hinter den Vorgaben der EU
Als rhetorisch nahm Prof. Hilty vom Max-Planck-Institut u.a. für
Geistiges Eigentum die Frage von MdB Jörg Tauss auf, ob denn die
jetzige Vorlage der Bundesregierung bildungs- und
wissenschaftsfreundlich sei. "Sicherlich nicht ..." - nachdem schon
vorher Prof. Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnis "Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft", an die Abgeordneten appelliert hatte, der
Bundesregierung zu helfen - zu helfen, ihr im Koalitionsvertrag
festgelegtes Ziel zu erreichen, nämlich ein "bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen. Um den Versuch,
im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kopienversand vernünftige
Schranken zu formulieren, also im öffentlichen Interesse
erforderliche Einschränkungen der an sich exklusiven Rechte der
Urheber bzw. Verwerter an den öffentlich gemachten Werken, ging es bei
Teil III der Anhörung im Rechtsausschuss am 20. November in Berlin.
Hilty sah den Auftrag nicht als zufriedenstellend gelöst, dem
öffentlichen Interesse an einer produktiven Wissenschaft und einem
leistungsfähigen Bildungssystem auch im Urheberrecht Geltung zu
verschaffen. Natürlich bestehe ein Anspruch auf die Sicherung dessen,
was geistiges Eigentum genannt wird, aber der Gesetzgeber müsse dem
stärker Rechnung tragen, dass Bildung und Wissenschaft in weitaus
höherem Maße dem öffentlichen Interesse entsprechen als dies die
private Informationswirtschaft tue und tun könne. Märkte im Bereich
Bildung und Wissenschaft sind keine klassischen Märkte, in dem durch
Konkurrenz und Wettbewerb attraktive Angebote entstehen und eine
angemessene Preispolitik betrieben würde. Das Produkt "Information"
ist eben nicht austauschbar. Wenn ein Wissenschaftler einen bestimmten
Artikel benötigt, dann braucht er diesen und kann nicht auf ein
anderes Angebot zurückgreifen, wenn er den benötigten Artikel nicht
bekommen oder nicht bezahlen kann. Wissenschaftliche Märkte tendieren
daher zu Monopolmärkten mit fast beliebig festgelegten hohen Preisen
vor allem für die Zeitschriftenprodukte. Dass dies nicht im
öffentlichen Interesse liegen kann, zeigt die dramatische
Preisentwicklung, die die Bibliotheken außer Stande setzt, ihre Kunden
noch ausreichend mit der benötigten Fachliteratur zu versorgen.
Ob das letztlich nur ein fiskalisches Problem sei, wurde mehrfach
gefragt - nein, auch hier Hilty, auf Monopolmärkten nutze es nichts,
wenn mehr Geld bereitgestellt würde, der Monopolist hole dann ab, was
abzuholen ist. Im übrigen, so erneut Hilty, würden durch die
Rechtezuweisung an die kommerzielle Verwertung kaum die deutschen
Verlage geschützt - ihr Anteil am Wissenschaftsmarkt betrüge gerade
mal 5% (wogegen Dr. Sprang vom Börsenverein heftig protestierte) -,
vielmehr würde dadurch nur die derzeitige 30%-ige Rendite der global
operierenden internationalen Verlage gesichert. Frau Prof. Beger vom
Deutschen Bibliotheksverband wies auf die außerordentliche ökonomische
Bedeutung der Bibliotheken besonders für die Verlage hin -
Bibliotheken geben jährlich etwa € 450 Millionen für Kauf und Lizenz
der Informationsobjekte aus. Aus Sicht von Bildung und Wissenschaft
ist es allerdings schwierig, dass sich die Bibliotheksverbände
offensichtlich mit dem Börsenverein auf einen Deal bezüglich § 52b
einigen wollen und die Dokumentlieferung letztlich über einen
Lizenzvertrag regeln wollen. Prof. Kuhlen kritisierte diesen sich
abzeichnenden Deal und wies auf die unsinnigen, Außenstehenden kaum
begreiflich zu machenden Regelungen vor allem in § 52b hin:
Der Gesetzgeber will eine sogenannte On-the-spot-Regelung vorsehen,
d.h. elektronische Bestände der Bibliotheken sollen nur an den in den
Bibliotheken speziell dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen eingesehen
werden können. Die hohen Investitionen in lokale Netzwerke in den
Hochschulen und die elektronische Ausstattung am Arbeitsplatz dürfen
für die informationelle Absicherung der Arbeit nicht genutzt werden.
Nicht die Information solle zu den Nutzern kommen, vielmehr werden die
Nutzer gezwungen, zur Information zu gehen und zwar zu den
Nutzungszeiten der Bibliotheken. Nicht einzusehen sei, warum die
Bibliotheken auch nur die eigenen Bestände digital bereitstellen
dürfen und nicht auch die mit öffentlichen Mitteln schon gekauften
Bestände anderer Bibliotheken. In einer kleinen Hochrechnung machte
Prof. Kuhlen zudem deutlich, dass die Beschränkung des Kopienversands
auf Post, Fax oder grafische Dateien wegen der damit verbundenen
Medienbrüche - URLs in den Texten muss man abschreiben, kann sie nicht
kopieren oder gar direkt anklicken, Zitate können nicht übernommen
werden - gut €50 Millionen kosten werde - nur wenn man davon ausgeht,
dass jede/r der ca. 250.000 Wissenschaftler/innen in Deutschland nur
einmal in der Woche mit solchen unbrauchbaren Dateien konfrontiert
wird und dass dies nur 5 Minuten zusätzlichen Aufwand kostet. Prof.
Kuhlen legte für das Urheberrechtsbündnis einen entsprechenden
Alternativvorschlag für den § 52b vor.
An dieser Kritik an den verschiedenen Einschränkungen der Schranken
entspann sich eine Diskussion, inwieweit der Bundestag überhaupt noch
frei sei, sich, wie bei der On-the-spot-Regelung empfohlen, von den
Vorgaben der EU-Richtlinie von 2001 zu entfernen. Einige, wie Prof.
Spindler und die Vertreter der Verlagswirtschaft, sahen dabei Probleme
wegen möglicher Verletzungen des Dreistufentests und der EU-Vorgaben.
Prof. Schack empfahl in einer Mischung aus Skepsis und Mut eine
kreative Auslegung der EU-Vorgaben (z.B. um auch eine campusweite
Nutzung von Informationsobjekten als noch virtuelle
Bibliotheksnutzung zu retten). Prof.Kuhlen wies darauf hin, dass die
EU-Richtlinie ohnehin 2007 einer Evaluierung mit wahrscheinlichen
Revisionskonsequenzen unterzogen würde. Es sei nicht sinnvoll, jetzt
entgegen dem Interesse der deutschen Öffentlichkeit an offensichtlich
unsinnigen EU-Vorgaben kleben zu bleiben.
Die Rechte der Urheber vor allem auch gegenüber den kaum im Interesse
der Urheber/Autoren zahlungswilligen Verlagen wurden vehement von
Prof. Pfennig von der für Bildobjekte zuständigen
Verwertungsgesellschaft (Zentralstelle für private
Überspielungsrechte) vertreten. Wolfgang Schimmel mahnte beim
Gesetzgeber an, dass dieser schon dafür sorgen müsse, dass bei den
Schranken, die im Prinzip ja im Interessen von Bildung und
Wissenschaft für sinnvoll gehalten werden, die entsprechende Entgelte
tatsächlich und zeitnah eingenommen werden und an die Urheber
ausgezahlt werden können. Einige Pluspunkte sammelte Andreas Baer, der
die Bildungsmedien und damit auch die Schulbuchverlage mit ihrem
reichen Mehrwertangeboten vertrat. Seinem Anliegen, diesen Anbietern
mit hohen Investitionskosten ihre ohnehin knappen Märkte zu sichern,
fand weitgehend Zustimmung - auch wenn ungeklärt bleibt, wie das mit
den umfänglichen Investitionen der öffentlichen Hand in universitäre
E-Learning-Projekte zusammengehen soll, die auf freizügige Nutzung der
publizierten Materialien angewiesen sind.
Lange wurde auch diskutiert, inwieweit Open Access die Grundlage für
neue, elektronischen Räumen angemessene Organisations- und sogar
Geschäftsmodelle für elektronisches Publizieren bzw. Bereitstellen von
mit öffentlichen Mitteln erzeugtes Wissen sein wird. Tatsächlich haben
sich alle großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland auf Open
Access verpflichtet und auch international setzt die Wissenschaft
quasi als Selbsthilfe auf das Open-access-Prinzip, nach dem die
Nutzung von mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissensobjekten
frei ist und die Kosten die Urheber bzw. ihre sie tragenden
Institutionen tragen sollen. Inwieweit dies in schon absehbare Zeit
durchgängige Akzeptanz bei den Wissenschaftlern finden wird, wenn sie
durch Gesetz oder durch Förderanreize (wie durch die DFG derzeit
schon) quasi gezwungen werden, nicht mehr bevorzugt in den
kommerziellen Journalen zu veröffentlichen, darüber bestand keine
Einhelligkeit. Bedauert wurde allerdings, dass sich der Gesetzgeber
(hier das BMJ) bislang geweigert hat, Open-Access-Regelungen, z.B.
über Anpassungen des § 38 Urhebergesetz, aufzunehmen. Dies sei heute
angesichts der internationalen Entwicklungen dringend erforderlich -
verwiesen wurde z.B. auf den derzeit zur Diskussion stehenden Federal
Research Public Act in den USA.
Ob die Anhörung die Mitglieder des Rechtsausschusses dazu bringen
wird, noch einmal an die Schranken in Bereich Bildung, Wissenschaft
und Kopienversand Hand anzulegen, bleibt abzuwarten. Bildung und
Wissenschaft sind auf freizügigen Umgang mit Wissen und Information
angewiesen. Gesellschaft und Wirtschaft sind auf leistungsfähige
Bildungs- und Wissenschaftsbereiche angewiesen. Die Lage sollte also
eigentlich klar sein.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 300 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 4.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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Next Relevant Dates |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
April 6th 2021
The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.
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October 7th 2020
Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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February 28th 2018
UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)
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November 20th 2017
All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).
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June 7th 2017
The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)
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June 26th 2017
An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann,
to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then
we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)
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May 22nd 2017
FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag.
Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)
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May 10th 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).
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April 27th 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)
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February 14th 2017
We make you aware that on the website
www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate
the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of
publishers' interests.
(Press Release).
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January 24th 2017
The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act —
UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)
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December 21st 2016
The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).
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December 15th 2016
KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities.
What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently
deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)
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December 12th 2016
And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board.
However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear.
Debt to the present obvious disaster around the framework
contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).
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November 23rd 2016
Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)
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November 16th 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).
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older news is available from our archive |
Publications |
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All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
-
Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
- Version: 22 November 2016
- Format: A4 duplex
-
Folder on our Current Demands
- Version: August 2015
-
Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
- Version: August 2015
-
Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
- Version: July 2015
-
Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Compilation for the annual meeting on October 10, 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011
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education and research.
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