Pressemitteilung 18/06
vom 20. November 2006
Resümee der Anhörung des Rechtsausschusses vom 20. November 2006
Die kritischen und konstruktiven Argumente liegen alle auf dem Tisch -
aber der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags scheint skeptisch
gegenüber freizügigeren Regelungen für Bildung und Wissenschaft im
Urheberrecht zu bleiben und verschanzt sich hinter den Vorgaben der EU
Als rhetorisch nahm Prof. Hilty vom Max-Planck-Institut u.a. für
Geistiges Eigentum die Frage von MdB Jörg Tauss auf, ob denn die
jetzige Vorlage der Bundesregierung bildungs- und
wissenschaftsfreundlich sei. "Sicherlich nicht ..." - nachdem schon
vorher Prof. Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnis "Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft", an die Abgeordneten appelliert hatte, der
Bundesregierung zu helfen - zu helfen, ihr im Koalitionsvertrag
festgelegtes Ziel zu erreichen, nämlich ein "bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen. Um den Versuch,
im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kopienversand vernünftige
Schranken zu formulieren, also im öffentlichen Interesse
erforderliche Einschränkungen der an sich exklusiven Rechte der
Urheber bzw. Verwerter an den öffentlich gemachten Werken, ging es bei
Teil III der Anhörung im Rechtsausschuss am 20. November in Berlin.
Hilty sah den Auftrag nicht als zufriedenstellend gelöst, dem
öffentlichen Interesse an einer produktiven Wissenschaft und einem
leistungsfähigen Bildungssystem auch im Urheberrecht Geltung zu
verschaffen. Natürlich bestehe ein Anspruch auf die Sicherung dessen,
was geistiges Eigentum genannt wird, aber der Gesetzgeber müsse dem
stärker Rechnung tragen, dass Bildung und Wissenschaft in weitaus
höherem Maße dem öffentlichen Interesse entsprechen als dies die
private Informationswirtschaft tue und tun könne. Märkte im Bereich
Bildung und Wissenschaft sind keine klassischen Märkte, in dem durch
Konkurrenz und Wettbewerb attraktive Angebote entstehen und eine
angemessene Preispolitik betrieben würde. Das Produkt "Information"
ist eben nicht austauschbar. Wenn ein Wissenschaftler einen bestimmten
Artikel benötigt, dann braucht er diesen und kann nicht auf ein
anderes Angebot zurückgreifen, wenn er den benötigten Artikel nicht
bekommen oder nicht bezahlen kann. Wissenschaftliche Märkte tendieren
daher zu Monopolmärkten mit fast beliebig festgelegten hohen Preisen
vor allem für die Zeitschriftenprodukte. Dass dies nicht im
öffentlichen Interesse liegen kann, zeigt die dramatische
Preisentwicklung, die die Bibliotheken außer Stande setzt, ihre Kunden
noch ausreichend mit der benötigten Fachliteratur zu versorgen.
Ob das letztlich nur ein fiskalisches Problem sei, wurde mehrfach
gefragt - nein, auch hier Hilty, auf Monopolmärkten nutze es nichts,
wenn mehr Geld bereitgestellt würde, der Monopolist hole dann ab, was
abzuholen ist. Im übrigen, so erneut Hilty, würden durch die
Rechtezuweisung an die kommerzielle Verwertung kaum die deutschen
Verlage geschützt - ihr Anteil am Wissenschaftsmarkt betrüge gerade
mal 5% (wogegen Dr. Sprang vom Börsenverein heftig protestierte) -,
vielmehr würde dadurch nur die derzeitige 30%-ige Rendite der global
operierenden internationalen Verlage gesichert. Frau Prof. Beger vom
Deutschen Bibliotheksverband wies auf die außerordentliche ökonomische
Bedeutung der Bibliotheken besonders für die Verlage hin -
Bibliotheken geben jährlich etwa € 450 Millionen für Kauf und Lizenz
der Informationsobjekte aus. Aus Sicht von Bildung und Wissenschaft
ist es allerdings schwierig, dass sich die Bibliotheksverbände
offensichtlich mit dem Börsenverein auf einen Deal bezüglich § 52b
einigen wollen und die Dokumentlieferung letztlich über einen
Lizenzvertrag regeln wollen. Prof. Kuhlen kritisierte diesen sich
abzeichnenden Deal und wies auf die unsinnigen, Außenstehenden kaum
begreiflich zu machenden Regelungen vor allem in § 52b hin:
Der Gesetzgeber will eine sogenannte On-the-spot-Regelung vorsehen,
d.h. elektronische Bestände der Bibliotheken sollen nur an den in den
Bibliotheken speziell dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen eingesehen
werden können. Die hohen Investitionen in lokale Netzwerke in den
Hochschulen und die elektronische Ausstattung am Arbeitsplatz dürfen
für die informationelle Absicherung der Arbeit nicht genutzt werden.
Nicht die Information solle zu den Nutzern kommen, vielmehr werden die
Nutzer gezwungen, zur Information zu gehen und zwar zu den
Nutzungszeiten der Bibliotheken. Nicht einzusehen sei, warum die
Bibliotheken auch nur die eigenen Bestände digital bereitstellen
dürfen und nicht auch die mit öffentlichen Mitteln schon gekauften
Bestände anderer Bibliotheken. In einer kleinen Hochrechnung machte
Prof. Kuhlen zudem deutlich, dass die Beschränkung des Kopienversands
auf Post, Fax oder grafische Dateien wegen der damit verbundenen
Medienbrüche - URLs in den Texten muss man abschreiben, kann sie nicht
kopieren oder gar direkt anklicken, Zitate können nicht übernommen
werden - gut €50 Millionen kosten werde - nur wenn man davon ausgeht,
dass jede/r der ca. 250.000 Wissenschaftler/innen in Deutschland nur
einmal in der Woche mit solchen unbrauchbaren Dateien konfrontiert
wird und dass dies nur 5 Minuten zusätzlichen Aufwand kostet. Prof.
Kuhlen legte für das Urheberrechtsbündnis einen entsprechenden
Alternativvorschlag für den § 52b vor.
An dieser Kritik an den verschiedenen Einschränkungen der Schranken
entspann sich eine Diskussion, inwieweit der Bundestag überhaupt noch
frei sei, sich, wie bei der On-the-spot-Regelung empfohlen, von den
Vorgaben der EU-Richtlinie von 2001 zu entfernen. Einige, wie Prof.
Spindler und die Vertreter der Verlagswirtschaft, sahen dabei Probleme
wegen möglicher Verletzungen des Dreistufentests und der EU-Vorgaben.
Prof. Schack empfahl in einer Mischung aus Skepsis und Mut eine
kreative Auslegung der EU-Vorgaben (z.B. um auch eine campusweite
Nutzung von Informationsobjekten als noch virtuelle
Bibliotheksnutzung zu retten). Prof.Kuhlen wies darauf hin, dass die
EU-Richtlinie ohnehin 2007 einer Evaluierung mit wahrscheinlichen
Revisionskonsequenzen unterzogen würde. Es sei nicht sinnvoll, jetzt
entgegen dem Interesse der deutschen Öffentlichkeit an offensichtlich
unsinnigen EU-Vorgaben kleben zu bleiben.
Die Rechte der Urheber vor allem auch gegenüber den kaum im Interesse
der Urheber/Autoren zahlungswilligen Verlagen wurden vehement von
Prof. Pfennig von der für Bildobjekte zuständigen
Verwertungsgesellschaft (Zentralstelle für private
Überspielungsrechte) vertreten. Wolfgang Schimmel mahnte beim
Gesetzgeber an, dass dieser schon dafür sorgen müsse, dass bei den
Schranken, die im Prinzip ja im Interessen von Bildung und
Wissenschaft für sinnvoll gehalten werden, die entsprechende Entgelte
tatsächlich und zeitnah eingenommen werden und an die Urheber
ausgezahlt werden können. Einige Pluspunkte sammelte Andreas Baer, der
die Bildungsmedien und damit auch die Schulbuchverlage mit ihrem
reichen Mehrwertangeboten vertrat. Seinem Anliegen, diesen Anbietern
mit hohen Investitionskosten ihre ohnehin knappen Märkte zu sichern,
fand weitgehend Zustimmung - auch wenn ungeklärt bleibt, wie das mit
den umfänglichen Investitionen der öffentlichen Hand in universitäre
E-Learning-Projekte zusammengehen soll, die auf freizügige Nutzung der
publizierten Materialien angewiesen sind.
Lange wurde auch diskutiert, inwieweit Open Access die Grundlage für
neue, elektronischen Räumen angemessene Organisations- und sogar
Geschäftsmodelle für elektronisches Publizieren bzw. Bereitstellen von
mit öffentlichen Mitteln erzeugtes Wissen sein wird. Tatsächlich haben
sich alle großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland auf Open
Access verpflichtet und auch international setzt die Wissenschaft
quasi als Selbsthilfe auf das Open-access-Prinzip, nach dem die
Nutzung von mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissensobjekten
frei ist und die Kosten die Urheber bzw. ihre sie tragenden
Institutionen tragen sollen. Inwieweit dies in schon absehbare Zeit
durchgängige Akzeptanz bei den Wissenschaftlern finden wird, wenn sie
durch Gesetz oder durch Förderanreize (wie durch die DFG derzeit
schon) quasi gezwungen werden, nicht mehr bevorzugt in den
kommerziellen Journalen zu veröffentlichen, darüber bestand keine
Einhelligkeit. Bedauert wurde allerdings, dass sich der Gesetzgeber
(hier das BMJ) bislang geweigert hat, Open-Access-Regelungen, z.B.
über Anpassungen des § 38 Urhebergesetz, aufzunehmen. Dies sei heute
angesichts der internationalen Entwicklungen dringend erforderlich -
verwiesen wurde z.B. auf den derzeit zur Diskussion stehenden Federal
Research Public Act in den USA.
Ob die Anhörung die Mitglieder des Rechtsausschusses dazu bringen
wird, noch einmal an die Schranken in Bereich Bildung, Wissenschaft
und Kopienversand Hand anzulegen, bleibt abzuwarten. Bildung und
Wissenschaft sind auf freizügigen Umgang mit Wissen und Information
angewiesen. Gesellschaft und Wirtschaft sind auf leistungsfähige
Bildungs- und Wissenschaftsbereiche angewiesen. Die Lage sollte also
eigentlich klar sein.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 300 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 4.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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June 14th 2010:
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[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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Februar 4th 2010:
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January 7th 2010:
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December 10th 2009:
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
Vortragsfolien,
Pressemitteilung
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November 18th 2009:
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November 14th2009:
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(download A5 or
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November 10th 2009:
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October 8th 2009:
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September 21st 2009:
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March 25th 2009:
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July 24th 2008:
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