Pressemitteilung 19/06
vom 21. Dezember 2006
Unterstützung durch die Hochschulrektoren
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' wendet
sich mit Unterstützung der Hochschulrektorenkonferenz an die RektorInnen
und PräsidentInnen der Hochschulen, damit diese die Abgeordneten des
Bundestags auffordern, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches
Urheberrecht zu schaffen
In einem Rundschreiben hat sich die Präsidentin der
Hochschulrektorenkonferenz, Frau Prof. Dr. Margret Wintermantel, an die
Leitungen der Mitgliedshochschulen der HRK gewandt, um die ,,Bemühungen
um eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des Urheberrechts'' zu
unterstützen.
Die HRK schließt sich damit einer Initiative des Aktionsbündnisses
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' an, das in einem Brief an
alle Hochschulleitungen um Unterstützung gebeten hat, ,,damit Bildung und
Wissenschaft im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts nicht
umfassenden Schaden erleiden''. Diese Sorge wird von der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen geteilt.
Durch ein Anschreiben an die Mitglieder des Rechtsausschusses des
Bundestags sowie die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen
Fraktionen soll den Abgeordneten klar gemacht werden, ,,dass ein
Urheberrecht, das sich in erster Linie an den kommerziellen
Verwertungsinteressen der Informationswirtschaft orientiert und für
Bildung und Wissenschaft nur unzureichende und eher behindernde
Ausnahmeregelungen zulässt, nicht nur wissenschafts- und
bildungsfeindlich ist, sondern letztlich auch gegen die Interessen der
Wirtschaft gerichtet ist. Nur ein leistungsfähiges Bildungs- und
Wissenschaftssystem - und deren Leistungsfähigkeit hängt in hohem Maße
von der freizügigen Verfügung über publiziertes Wissen ab - kann
hochqualifiziertes Personal bereitstellen und kann neues Wissen
produzieren, das die Wirtschaft für ihre Innovationen braucht.''
Das Aktionsbündnis hofft durch diese Aktion den Abgeordneten deutlich zu
machen, dass die gegenwärtig vorgesehenen Regelungen, vor allem in den
§§ 52b und 53a, die den Zugriff auf die Bestände der Bibliotheken bzw.
die elektronische Dokumentlieferung allgemein betreffen, für Bildung und
Wissenschaft nicht akzeptabel sind.
So sei es an den Hochschulen nicht zuletzt wenig ökonomisch, dass
elektronische Information der lokalen Bibliothek nur dort eingesehen
werden darf: ,,Wir haben an den Hochschulen viel in Rechner und lokale
Netze investiert und können nicht akzeptieren, dass nun wir zur
Information gehen sollen, anstatt dass diese über die elektronischen
Wege zu uns kommt.'' Dadurch entstehen Kosten in Millionenhöhe. Nicht
zuletzt sei den Studierenden ,,nicht zuzumuten, dass sie sich die
Information auf dem Markt selber einkaufen müssen'', wenn die
Bibliotheken, wie vorgesehen, nicht mehr auf dem Gebiet elektronischer
Dokumentlieferung tätig sein dürfen, sofern die Verlage entsprechende
Angebote selber machen. Weiterhin wird der ,,Befürchtung Ausdruck
verliehen, dass die Zunahme von technischen Schutzmaßnahmen und
Lizenzierungsregelungen über Digital Rights Management auch im
Wissenschaftsbereich eine ernste Bedrohung für den freien Zugang auf das
Wissen selber darstellt.''
Die Abgeordneten werden aufgefordert, die Sorgen der Wissenschaft ernst
zu nehmen: ,,Es kann nicht sein, dass der Umgang mit Wissen und
Information nun in elektronischen Umgebungen, die ja alles Potenzial für
Freizügigkeit und Offenheit haben, nun viel eingeschränkter und
kostspieliger werden soll, als es in analogen Umgebungen der Fall war.''
Der Prozess der zweiten Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten
der Informationsgesellschaft ist derzeit in der parlamentarischen Phase.
Es wird damit gerechnet, dass der Bundestag im Frühjahr darüber zu einer
Entscheidung kommt.
Die detaillierte Kritik und Vorschläge des Aktionsbündnisses an dem
Entwurf der Bundesregierung sind abrufbar unter
www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/08_3Urheberrecht2_III/04_StN/Prof_Kuhlen_Aktionsbuendnis.pdf
und
www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 300 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 4.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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