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Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Politik und Juristen mühen sich um die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Berlin, 4. Dezember 2014. Eine Stellungnahme von Prof. Dr. Rainer Kuhlen zur Experten-Anhörung im Bundestagsausschuss Digitale Agenda zum Stand der Urheberrechtsreform

Im Rahmen der Planung zur Digitalen Agenda fand am 3. Dezember 2014 ein Öffentliches Fachgespräch zum Thema Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt.

Dabei wurden auch die Möglichkeiten einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke ausgelotet. Professor Hoeren machte dabei sehr deutlich, dass der gerade entfristete § 52a UrhG keineswegs so wunderbar und fehlerfrei funktioniert, wie es der BGH jüngst nahelegte und wie es auch die CDU/CSU-Fraktion bei der Entfristungsdebatte im Bundestag betonte. Ganz im Gegenteil, so Hoeren, sei § 52a für Bildung und Wissenschaft in der Praxis vollkommen unbrauchbar und schaffe für die Hochschulen vor allem für eLearning und elektronische Semesterapparate, aber auch für jede Forschungsgruppe Planungsunsicherheit.

Alle Experten, sofern sie dazu gefragt wurden, waren sich einig, dass eine umfassende Lösung gefunden werden muss und zwar als Ersatz für die verschiedenen, weitgehend unbrauchbaren Schranken, neben § 52a auch die §§ 52b und 53a. Eine solche umfassende Schranke (oder Klausel, wie sie auch angesprochen wurde) sollte nicht mehr, wie Schranken bislang überwiegend verstanden werden, als Ausnahme angesehen werden, sondern als grundlegendes Recht für sich, das auch für die Bildung und Wissenschaft zuarbeitenden Vermittlungsorganisationen wie Bibliotheken gelten muss. Wie soll nun diese umfassende Schranke aussehen? Recht allgemein wurden die entsprechenden Fragen der Politiker formuliert und noch allgemeiner unverbindlich waren die Antworten der Juristenprofessoren. Alle sind dafür, aber niemand sagte, was darin stehen soll und was nun erlaubt sein soll.

Ich bedauere, dass Professor Spindler anstatt einer konkreten Antwort empfahl, die von Prof. de la Durantaye (auf Anregung des BMBF) erstellte Studie quasi schon als Vorbild für die anstehende politische Lösung anzusehen, auch wenn kleinere Verbesserungen (welche?) vorgenommen werden müssten. Auch Prof. Metzger tendierte in diese Richtung.

Man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass mühsame Lektüre kaum auf sich genommen wird, dass schon die Existenz einer umfänglichen, juristisch fundierten Studie ausreicht, die den Titel „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ trägt, um sie der Politik zu empfehlen. Ist die (in der Tat ja auch sehr lange und komplexe) Studie wirklich gelesen worden?

Der Teufel steckt in den Details bzw. in diesem Fall nicht in dem Schrankenvorschlag selbst, sondern in der Auslegung des Vorschlags, die de la Durantaye über viele Seiten selber liefert. Das liest sich prima: „Zulässig ist die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes zur Veranschaulichung des Unterrichts an Bildungseinrichtungen oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“. Aber das darf man nicht wörtlich nehmen.

De la Durantaye wagt an keiner Stelle über die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen oder über die Auslegungen der Gerichte hinauszugehen. So ist es für sie klar, dass so gut wie alle Einschränkungen der bisherigen, auf Bildung und Wissenschaft bezogenen Schrankenregelungen weiter gelten. Nur drei Beispiele:

  • Im Vorschlag ist nur von der Nutzung „eines veröffentlichten Werks“ die Rede, aber gemeint sind weiter nur kleine Teile eines Werkes (12% oder so) oder nur fünf Minuten Film.
  • In Anspruch nehmen dürfen Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung nur die Lehrenden zur Veranschaulichung des Unterrichts (immerhin „des“ und nicht mehr „im“), keinesfalls aber die Studierenden in selbstbestimmten Lerngruppen, wie sie in der Hochschuldidaktik immer mehr gefordert werden.
  • Nutzer sollen weiter die von einer Bibliothek digitalisierten Materialien nur vor Ort, also an Terminals in den Räumen der Bibliotheken einsehen können — obgleich derzeit so gut wie jede/r, der dazu legitimiert ist, über das Internet von Orten und Zeiten seiner/ihrer Wahl auf die Bibliotheksbestände zugreifen könnte.
Aber das eigentliche Problem des Vorschlags liegt darin, dass dem oben zitierten Satz die Einschränkung folgt, „wenn und soweit die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinem kommerziellen Zweck dient“. Auch das klingt unverfänglich, aber hier liegt der Sprengstoff im „jeweiligen Zweck“.

Das mit den kommerziellen Zwecken mag ja noch hingehen, obgleich Wissenschaft zunehmend in Kooperation mit der anwendenden außeruniversitären, auf Innovation abzielenden Forschung geschieht. Aber geboten — und dafür fährt de la Durantaye umfängliche gewichtige Geschütze auf — bedeutet, dass die Nutzung nur geboten ist, wenn die Verlage keine Angebote vorlegen. Nicht geboten ist sie, wenn ein Angebot vorliegt. Mit starken Argumenten, nicht zuletzt auch mit dem Dreistufentest, verteidigt de la Durantaye die Priorität des Marktes gegenüber einer Schrankenregelung des Rechts. Dass der europäische Gerichtshof, allerdings nur mit Blick auf den Bibliotheksparagraphen 52b, das inzwischen anders sieht, ist längst noch nicht allgemeine juristische Meinung und de la Durantaye trägt viel dazu bei, dass sie das auch nicht wird.

Der „Hürdenlauf“ durch die bisherigen Schranken (Professor Metzger) würde sich durch den Vorschlag der Durantaye-Studie fortsetzen. Solange mit dem Prädikat des „geboten“ gearbeitet und dem Marktangebot Priorität gegenüber der Schrankenregelung im Recht zugestanden wird, wie es die Durantaye-Studien nahelegt, wird es keine brauchbare Lösung für Bildung und Wissenschaft geben.

Vor diesem Hintergrund (der Anhörung und der Durantaye-Studie) ist der Vorschlag des Aktionsbündnis für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (oder -klausel) die praktikablere und vom Bildungs-und Wissenschaftsbereich akzeptablere Alternative. Der Vorschlag ist eine wirkliche und zeitgemäße Antwort auf die Herausforderung, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen.

Erforderlich ist von Seiten der Politik das, was der damalige Bundespräsident Herzog den „Ruck“ genannt hat. Solange nur das fortgeschrieben wird, was bislang galt, dann ist das Ergebnis so überflüssig wie ein Kropf. Politik darf/kann/soll gestalten, und dabei hat sie großen Spielraum. Die auslegenden Juristen und Gerichte werden ihr dann schon folgen. Sapere aude!

Prof. Dr. Rainer Kuhlen Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
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IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research.

last changed 8 January 2015state of our news-services: 6 April 2021