UrhG
Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

www.urheberrechtsbuendnis.de/workshop-zusammenfassung-2015.html.en
UrhG Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

About Us Göttingen Declaration of 2004 List of Signatories Dates & Publications Deutsch
Updated Demands Please Support Us — Sign! Links

Workshop des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zum Thema „Sind Bildung, Wissenschaft und Vergütung europäische oder nationale Aspekte des Urheberrechts?“ am 15. Oktober 2015 in den Räumen von Wikimedia in Berlin — Eine Nachlese

Im Mittelpunkt des diesjährigen Workshops des Aktionsbündnisses am 15. Oktober 2015 in Berlin in den Räumen des Wikimedia e.V. stand die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsklausel/-Schranke (ABWK/S). Einige Zeichen deuten daraufhin, dass in der EU und in Deutschland ein gerade für Bildung und Wissenschaft nutzerfreundliches Urheberrecht entstehen könnte. Dieses könnte durch eine ABWK/S erreicht werden, welche die bisherigen unzureichenden und nicht mehr zeitgemäßen Schrankenregelungen ersetzen muss.

Die Vortragseinladung hatten sehr renommierte und auf die Themen des Workshops spezialisierte Personen angenommen, deren Vorträge mit großem Interesse aufgenommen und ausführlich diskutiert wurden.

Julia Reda, MdEP, die jüngst im EU-Parlament mit dem nach ihr benannten Report zum EU-Urheberrecht für Furore sorgte, vermittelte einen Einblick in den schwierigen und zeitaufwändigen Weg durch die EU-Institutionen. So schnell, wie es einmal von Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, angekündigt wurde, werde eine Reform des EU-Urheberrechts kaum möglich sein.Reformentwürfe mit Blick auf Bildung und Wissenschaft könnten vielleicht erst in zwei Jahren entscheidungsreif sein. Frau Reda sieht daher besonders in Deutschland eine Chance, durch eine rasche Verabschiedung einer im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung vorgesehenen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) ein Vorbild nicht nur für die EU-Entwicklung, sondern auch in anderen Ländern zu geben.

Prof. Senftleben von der Universität Amsterdam erläuterte den immer wieder von Gesetzgebung und Rechtsprechung als „Bremse“ für Schrankenregelungen verwendeten Dreistufentest. Nach diesem Test sollten Schranken nur in „bestimmten Sonderfällen“ (1) erlaubt sein und dürfen weder die „normale Verwertung“ (2) noch die „berechtigten Interessen der Verwerter und Urheber“ (3) ungebührlich verletzen. Prof. Senftleben stellte klar, dass dieser Test im internationalen Rahmen ursprünglich eher als Ermöglichungs- und nicht als Verhinderungsinstrument gedacht war. Diesen Freiraum gelte es jetzt wieder zurückzugewinnen. Nicht zuletzt durch die Entwicklungen im Internet und besonders im Publikationsgeschehen (Open Access) müsste es zu einer sehr viel offeneren und vor allem Bildung und Wissenschaft begünstigenderen Interpretation dieses Tests kommen. Konsequent stellte Prof. Senftleben dann auch einen Vorschlag für eine ABWS vor, durch den Nutzungen für Zwecke von Ausbildung und Forschung gerade durch eine liberalere Interpretation des Dreistufentests legitimiert werden.

Prof. Kuhlen verzichtete auf eine ausführliche Vorstellung des Vorschlags des Aktionsbündnisses für eine ABWK (dazu gibt es einen informativen Flyer) und konzentrierte sich auf den ersten Satz (Abs. 1, Satz 1), der als Generalklausel zu verstehen ist: Die Nutzung publizierter Werke ist in Bildung und Wissenschaft für die (nicht-kommerziellen) Zwecke von Lehre, Studium/Lernen und Forschung genehmigungsfrei erlaubt. Eine solche ABWK würde die in Bildung und Wissenschaft Tätigen von der mühsamen und letztlich oft hoffnungslosen Auseinandersetzung mit den im Urheberrechtsgesetz verstreuten verschiedenen Schrankenregelungen befreien. Kuhlen betonte, dass im Sinne des selbstbestimmten Lernens vor allem in eLearning-Umgebungen auch die Nutzung durch Lernende über die Erlaubnis der Privatkopie in § 53 UrhG hinaus privilegiert werden sollte.

Im Rahmen einer ABWK/S sollten auch die verschiedenen schwer verständlichen Einschränkungen der Schranken beseitigt werden. Diese sind kaum praxistauglich und können zurzeit immer wieder unterschiedlich bezüglich des Umfangs und des Ortes der Nutzung und der zulässigen Weiterverarbeitung (Digitalisieren, Speichern und Ausdrucken) interpretiert werden. Eine ABWS/K, wenn sie denn wirklich Nutzen stiften sollte, dürfe sich nicht mehr strikt an den jetzigen Vorgaben der Rechtsetzung und -sprechung orientieren, sondern versuchen, den jetzt gültigen Rahmen kreativ zu verstehen und ggfls. auch zu erweitern. Die obersten Gerichte, wie BGH und EuGH, haben in der jüngsten Vergangenheit diese kreative Auslegung schon verschiedentlich praktiziert. Begrüßt wurde von allen Beteiligten vor allem, dass durch die jüngsten Entscheidungen das Kriterium des „geboten“ nicht so weit interpretiert werden darf, dass ein bloßes Verlagsangebot die rechtlichen Regelungen einer Schrankenbestimmung aushebeln kann.

Bezüglich der Vergütungsproblematik will das Aktionsbündnis das bisherige Verfahren auf den Prüfstand stellen. Zu hinterfragen ist vor allem, ob ein Vergütungsanspruch an Werken im Gesetz festgeschrieben werden muss, wenn diese durch öffentliche Finanzierung und durch Personen entstanden sind, die von der Öffentlichkeit finanziert werden. Faktisch kann dieser Anspruch in den meisten Fällen sowieso nicht von den Urhebern gegenüber den Verlagen durchgesetzt werden. bzw. wird oft eine Meldung an eine Verwertungsgesellschaft unterlassen, weil der Aufwand dafür als zu hoch empfunden wird. Falls es doch zu Vergütungen kommen muss, hält das Aktionsbündnis nur Pauschalabrechnungsverfahren und keinesfalls die Individualabrechnung für sinnvoll und akzeptabel. Die bislang in der Rechtsprechung allein für rechtens erklärte Individualabrechnung scheitert an der praktischen Umsetzbarkeit.

Prof. Kallenrode von der Universität Osnabrück bestätigte durch eindrucksvolle Daten diese Einschätzung. Sie ist als Vizepräsidentin der Universität Osnabrück für das Management einer Machbarkeitsstudie zuständig, durch die Kennzahlen für Kosten, Aufwand und Workflows bei der Einzelerfassung und Abrechnung von Lehrmaterialien (entsprechend der Vorgaben von § 52a UrhG) ermittelt wurden. Das Fazit ist eindeutig:

Sowohl für die Lehrenden als auch für die Studierenden ist der Aufwand für die Einzelerfassung nicht zumutbar und nicht zu rechtfertigen. Der Aufwand der Einzelerfassung wirkt abschreckend und führt tatsächlich zu einem Rückgang bei der Bereitstellung von Materialien in der Lehre und damit auch zu Einbußen in deren Qualität. Administrativ entsteht ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand für die Durchführung der Melde- und Abrechnungsvorgaben – unverhältnismäßig auch angesichts des schließlich doch geringen Betrags, der auf Grund von meldepflichtigen Nutzungen an die VG-Wort gezahlt werden musste. Von allen Beteiligten in den Hochschulen wurde eine Rückkehr zur Pauschalvergütung über Gesamtverträge gefordert.

Dies war auch der Tenor in der anschließenden Diskussion mit allen Referenten. Die Vorgabe des BGH für Einzelvergütung sei weder haltbar noch nötig. Vergütung im Rahmen einer ABWS darf nicht auf der Grundlage einer Einzelabrechnung erfolgen.

Ein Lizenzierungs- und Abrechnungsverfahren initiiert aus der Verlagswirtschaft stellte Dr. Salzmann von Booktex vor. Dr. Salzmann demonstrierte, wie mit dem Anfang 2015 gestarteten Angebot des Verlagskonsortiums Booktex GmbH elektronische Verlagsmaterialien in Lernplattformen individuell lizenziert werden können. Hier wird die Nutzung von Werken in Lernplattformen (analog zu § 52a UrhG) möglich gemacht, für die der jeweilige Verlag ein eigenes Lizenzangebot gemacht hat. Das Angebot bezieht sich derzeit auf ca. 40.000 deutschsprachige Werke. Inwieweit es sich hierbei jeweils um angemessene Verlagsangebote handelt, bleibt der Entscheidung eines jeden Nutzers bzw. jeder Bibliothek vorbehalten. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es nicht zwingend, dass Nutzer oder Vermittlungseinrichtungen wie Bibliotheken solche Lizenzangebote annehmen. Man wird sehen, ob sich der Markt solcher Lizenzierungsangebote hier durchsetzen kann oder ob anderen Nutzungsformen durch rechtlich verbindliche Regelungen wie durch eine ABWS/K attraktiver und realitätsnäher sind.

Prof. Peukert von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, setzte unter dem programmatischen Titel „Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts“ den Schlusspunkt des Workshops. Er nahm die in der ABWK des Aktionsbündnisses vorgesehenen Regelungen Punkt für Punkt genau, kritisch und äußerst kreativ-konstruktiv unter die Lupe. Folgenreich könnte u.a. sein, dass selbst in der InfoSoc-Richtlinie von 2001 nicht in allen Fällen eine Vergütungspflicht vorgesehen ist (z.B. für die Nutzung an den „Leseplätzen“ in den Bibliotheken). Für Prof. Peukert könnte sich eine neue Diskussionsgrundlage dadurch ergeben, dass das auch vom Aktionsbündnis vertretene Argument der öffentlichen Finanzierung von Werken und Forschern bislang nicht angemessen berücksichtigt wurde. Ohnehin deutet auch die Open-Access-Entwicklung (einschließlich deren möglichen Mandatierung) darauf hin, dass Vergütung im Bereich Bildung und Wissenschaft bis auf wenige Ausnahme nicht die entscheidende Rolle spielt und daher auch nicht mehr wie bislang im Recht verbindlich geregelt werden muss.

Als wesentliches Ergebnis der Tagung und der Diskussion in der Vollversammlung des Aktionsbündnisses ist festzuhalten, dass in der Auseinandersetzung um eine ABWS/K in Deutschland weniger auf einem konkreten Normentwurf (wie den des Aktionsbündnisses) beharrt werden, sondern dass vielmehr ein Katalog von Zielvorstellungen für eine ABWS/K erarbeitet und in die Öffentlichkeit und Politik kommuniziert werden sollte. Diese könnten dann auch Prüfkriterien für einen vielleicht noch in diesem Jahr zu erwartenden Referentenentwurf des BMJV sein.

Die Vortragsfolien der Vortragenden sind bereitgestellt.

Auf der Vollversammlung des Aktionsbündnisses am 16. Oktober 2015 wurden die Sprecher Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller in ihrem Amt bestätigt.

Next Relevant Dates
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
facebook facebook page of the Coalition

IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research.

last changed 29 October 2015state of our news-services: 6 April 2021