Pressemitteilung 05/07
vom 10. Mai 2007
Open Access ist keine Einschränkung von Kreativität - ganz im
Gegenteil. Aktionsbündnis fordert den Bundesrat auf, bei seiner
Politik zur Unterstützung des freien Zugriffs auf wissenschaftliche
Forschungsergebnisse zu bleiben.
Kurzfassung
Das Aktionsbündnis fordert die Politik auf, weiterhin die
wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe
anzusehen. Genau dies haben Ende April einige Ausschüsse des
Bundesrats (Europa, Wirtschaft, Recht) in ihrer Kritik am offensiven
Eintreten der EU-Kommission für offene Publikationsformen in der
Wissenschaft in Frage gestellt. Sie sehen die Informationsversorgung
am besten bei der Verlagswirtschaft aufgehoben und erheben einige
Bedenken gegen das auch von den großen Wissenschaftsorganisationen
vertretene und beförderte Open-Access-Prinzip in der Wissenschaft.
Entsprechend Open Access soll die Nutzung wissenschaftlichen Wissens
für alle frei/kostenlos sein. Die Verwertung dieses Wissens darf, so
die Forderung des Aktionsbündnis, nicht primär und vor allem nicht
gänzlich in die privaten Hände der Informationswirtschaft gelegt
werden. Open Access steht keineswegs, wie einige Ausschüsse des
Bundesrats annehmen, ,,in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des
Geistigen Eigentums (insbesondere des Urheberrechts)". Open Access
enteignet keinesfalls die Urheber, im Einklang mit dem Urheberrecht
bleiben alle Persönlichkeitsrechte gewahrt. Nur die Übertragung der
Rechte an die private Verwertung soll, so ja auch die Empfehlung des
Bundesrats vom Mai 2006, eingeschränkt sein.
Das Aktionsbündnis begrüßt, dass sich der Bundesrat am 11.5.2007
erneut mit Open Access beschäftigen will. Wir halten jedoch die dort
vorgebrachten Annahmen, dass wissenschaftliche Kreativität und
Motivation auch in der Wissenschaft von der materiellen Entlohnung
abhänge und dass die Qualitätssicherung überwiegend von den Verlagen
wahrgenommen werde, für falsch Wissenschaftler sind am Impact, also am
Aufgreifen ihrer Ergebnisse, interessiert. Sie bekommen in der Regel
ohnehin keine Honorare vor allem für die in der Wissenschaft
entscheidenden Zeitschriftenartikel.
Open Access ist nicht zum Nulltarif zu haben. Jedoch sind die jetzigen
Aufwendungen, die vor allem für die internationalen
Zeitschriftenverlage erbracht werden müssen, von den Ländern nicht
mehr zu tragen. Zudem ist offensichtlich, dass der
volkswirtschaftliche Nutzen bei freier Nutzung wissenschaftlichen
Wissens in jedem Fall weitaus höher ist als die Kosten, die die
Öffentlichkeit für Open-Access-Produkte zu erbringen hat. Die deutsche
Verlagswirtschaft profitiert von den sehr großen Gewinnen der
internationalen Zeitschriftenverlage kaum.
Das Aktionsbündnis sieht im übrigen keinen notwendigen Gegensatz
zwischen Open Access und der wirtschaftlichen Betätigung Privater, da
sich die Wirtschaft mit ihrer großen Publikationserfahrung in die
Open-Access-Dienstleistungen mit Aussichten auf Gewinn wird einbringen
können. Gerade hier sollte die deutsche Verlagswirtschaft investieren,
so dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen würden. Deutschland
soll durch Einschränkungen beim Open-Access-Prinzip nicht im
internationalen Forschungswettbewerb behindert werden. Im Gegenteil:
Deutschland könnte Vorreiter einer Open-Access-Wirtschaft werden.
Ausführung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" setzt
sich weiter für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches
Urheberrecht ein. Zu diesem Ziel führen viele Wege. Der alleinige
Verweis auf das kommerzielle Informationsangebot über mit öffentlichen
Mitteln erzeugtes Wissen ist sicherlich kein gangbarer Weg. Dies
sollte auch bei der jetzt anstehenden Urheberrechts-Novellierung
bedacht werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf ist nämlich vorgesehen
an, dass der Verlagswirtschaft bei der Bereitstellung elektronischer
Dokumente quasi ein Monopolrecht gegenüber den Bibliotheken
zugestanden wird.
Dadurch kommen auf Studierende und Wissenschaftler erhebliche
Informationskosten zu. Diese Kosten werden in irgendeiner Form wieder
von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Denn die
Informationsversorgung ist integraler Bestandteil eines
funktionierenden öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftssystems.
Nicht zuletzt deshalb hatte der Bundesrat im Mai 2006 einige
Änderungen in der Urheberrechtsvorlage der Bundesregierung empfohlen,
durch die die exklusiven Verwertungsrechte der Verlage an
wissenschaftlichen Publikationen eingeschränkt werden sollen und durch
die der Weg in Richtung offener, freier, aus der Wissenschaft selbst
bestimmter Publikationsformen (Open Access) erleichtert werden könnte.
Das Aktionsbündnis hatte den Bundesrat darin unterstützt (vgl.
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0107.html).
Die eigentliche Bedrohung scheint für die traditionelle
Verlagswirtschaft allerdings weniger die Politik als die immer mehr
Terrain gewinnenden Open-Access-Bewegung zu sein. Open Access bedeutet
ja, dass über spezielle Open-Access-Zeitschriften oder über z.B. von
den Bibliotheken zu betreibende Open-Access-Repositories die
Ergebnisse der Wissenschaft in die freie (auch im Sinne von kostenlos)
Verfügung der Nutzer gestellt werden. Dadurch werden auch gewisse
Verwertungsansprüche der Urheber zurückgenommen: Man darf auf die
Materialien nicht nur kostenlos zugreifen, sondern sie auch kopieren,
sie anderen weitergeben, z.B. in Seminaren und Forschungsgruppen. Man
darf an ihnen sogar weiterarbeiten. Allerdings ist die Referenzierung,
also Anerkennung der Autorschaft, immer Pflicht. Die für die
Wissenschaft unverzichtbaren und im Urheberrecht unverrückbaren und
nicht übertragbaren Persönlichkeitsrechte (moral rights) bleiben bei
Open Access gänzlich gesichert und geschützt.
Die Dynamik der Open-Access-Bewegung ist nicht mehr aufzuhalten. Sie
zeigt sich darin, dass alle großen Wissenschaftsorganisationen (DFG,
Wissenschaftsrat, Max Planck, Helmholtz, Fraunhofer,
Hochschulrektorenkonferenz) sich eindeutig der Beförderung des
Open-Access-Prinzips verpflichtet haben. Weltweit gibt es derzeit
bereits (Datum 10.5.07) 2673 Open-Access-Zeitschriften. Trotzdem wird
der Zeitschriftenmarkt weiter weltweit von wenigen Großakteuren wie
Elsevier, Thompson, Wiley oder dem jetzt internationalen Springer
Science+Business Media Konzern dominiert. In der aus der Wissenschaft
selbst kommenden Dynamik sieht die traditionelle Verlagswirtschaft
eine Bedrohung für ihren Markt und setzt ihre gegen Open Access
gerichtete Lobbyarbeit fort.
Das Aktionsbündnis findet es bedenklich, dass sich in der Politik
zunehmend die Stimmen mehren, dass Kreativität in der Wissenschaft
sich eher an den Interessen der so genannten Copyright-Industrien zu
orientieren habe als an den Interessen der kreativen Wissenschaftler
selber. Das wird auch deutlich in einer Empfehlung von Ausschüssen des
Bundesrats (Europa, Wirtschaft und Recht) an den Bundesrat vom
30.4.2007, der darüber am 11.5.2007 beraten wird.
Diese Ausschüsse haben sich mit einer ,,Mitteilung der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über
wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter" auseinander
gesetzt. Die Bundesratsausschüsse haben im Prinzip der Forderung der
EU-Kommission nach einem ,,möglichst freien, sofortigen und offenen
Zugang zu Informationen", auch als Bedingung für die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zugestimmt. Aber, anders als im
Mai 2006 der Kultur- und Wissenschaftsausschuss des Bundesrates,
bezweifeln nun die Ausschüsse, ob überhaupt die wissenschaftliche
Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe sein soll. Der Staat
dürfe nicht durch die Förderung von Open-Access-Projekten in den Markt
verzerrend intervenieren, weil damit urheberrechtlich geschützte
Verwertungsrechte beschädigt würden.
Die Politik sollte jedoch nicht auf Scheinargumente der
Verlagswirtschaft eingehen. Sie behauptet z.B., wissenschaftliche
Qualität werde vor allem durch die Selektion der Verlage gesichert.
Dies ist nicht richtig. Qualitätssicherung betreibt die Wissenschaft
selber a) durch ihr erfolgreiches Peer-Review-Verfahren, also durch
die Begutachtung durch Wissenschaftler selber; b) durch die Rezeption
der Arbeiten, z.B. über Zitieren, durch Wissenschaftler. Die
Wissenschaft ist sich einig, dass Open-Access-Zeitschriften
selbstverständlich dem gleichen Peer-Review-Verfahren unterliegen
müssen. Dass Open-Access-Zeitschriften einen höheren Impact-Faktor
haben als kommerzielle Zeitschriften, dass also Artikel in diesen
Zeitschriften eine höhere Rezeptions- und Zitierwahrscheinlichkeit
haben, ist in zahlreichen empirischen Studien belegt.
Ein weiteres Argument der Verlagswirtschaft lautet: Kreativität sei
nur gewährleistet, wenn nicht nur der ideelle, sondern auch der
materielle Zugewinn für die Autoren gesichert ist. Auch dies ist nicht
richtig. Zum einen bekommt ohnehin so gut wie kein Autor für seine
Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder einem
Sammelband ein Honorar (wenige vielleicht für Lehrbücher). Zum andern
ist, wie erwähnt, der Anreiz für Kreativität in erster Linie
Reputation, Anerkennung,. Diese wird durch den Impact-Faktor
quantifizierbar gemacht, der eher durch die freie Zugänglichkeit als
durch Verknappung erreicht wird.
Die Kosten für die öffentliche Hand, die unserer Ansicht nach
weiterhin für die wissenschaftliche Informationsversorgung zuständig
ist, werden voraussichtlich durch die flächendeckende Etablierung von
Open Access nicht sinken. Wir plädieren jedoch dafür, die
volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufzumachen, wie es die EU getan
hat. Es ist offensichtlich, dass bei einer freien Nutzung der
volkswirtschaftliche Gewinn höher ausfallen wird als bei einer über
Gebühren und Kontrollmechanismen verknappten Nutzung. Zudem profitiert
die deutsche Verlagswirtschaft kaum von den sehr großen Gewinnen der
internationalen Zeitschriftenverlage.
Das Aktionsbündnis appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder,
bei ihrer anstehenden Sitzung vom 11.5.2007 bei ihrem ursprünglichen
Votum zu bleiben und Open Access, auch über Regelungen im
Urheberrecht, als eine ernsthafte, ökonomisch sinnvolle und die
Autonomie der Wissenschaft sichernde Alternative zur kommerziellen
Verwertung anzuerkennen. Sie würden sich damit im Gleichklang mit den
großen Wissenschaftsorganisationen weiter für ein bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einsetzen.
Das Aktionsbündnis sieht im übrigen keinen notwendigen Gegensatz
zwischen Open Access und der wirtschaftlichen Betätigung Privater, da
sich die Wirtschaft mit ihrer großen Publikationserfahrung in die
Open-Access-Dienstleistungen mit Aussichten auf Gewinn wird einbringen
können. Gerade hier sollte die deutsche Verlagswirtschaft investieren,
so dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen würden. Deutschland
soll durch Einschränkungen beim Open-Access-Prinzip nicht im
internationalen Forschungswettbewerb behindert werden. Im Gegenteil:
Deutschland könnte Vorreiter einer Open-Access-Wirtschaft werden.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 320 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 5.600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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Next Relevant Dates |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
April 6th 2021
The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.
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October 7th 2020
Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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February 28th 2018
UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)
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November 20th 2017
All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).
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June 7th 2017
The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)
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June 26th 2017
An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann,
to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then
we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)
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May 22nd 2017
FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag.
Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)
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May 10th 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).
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April 27th 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)
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February 14th 2017
We make you aware that on the website
www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate
the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of
publishers' interests.
(Press Release).
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January 24th 2017
The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act —
UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)
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December 21st 2016
The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).
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December 15th 2016
KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities.
What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently
deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)
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December 12th 2016
And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board.
However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear.
Debt to the present obvious disaster around the framework
contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).
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November 23rd 2016
Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)
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November 16th 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).
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Publications |
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All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:
-
Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
-
Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
- Version: 22 November 2016
- Format: A4 duplex
-
Folder on our Current Demands
- Version: August 2015
-
Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
- Version: August 2015
-
Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
- Version: July 2015
-
Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Compilation for the annual meeting on October 10, 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011
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