UrhG Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Handlungsbedarf gegenüber der Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort

Unter dem Titel „VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?“ hat das Aktionsbündnis am 5. Juni 2009 eine Pressemitteilung herausgegeben. Die zentrale Aussage besteht darin, dass allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern empfohlen wird, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen.

Weiter unten werden hier noch einmal die wichtigsten Argumente für diese Empfehlung des Aktionsbündnisses zusammengefasst. Zuerst unsere Ratschläge, wie Sie verfahren sollten, wenn Sie die Einschätzung des Aktionsbündnisses teilen.

Die VG Wort unterscheidet zwischen Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten. Wahrnehmungsberechtigte haben mit der VG Wort einen Vertrag abgeschlossen. Bezugsberechtigte können auch ohne einen speziellen Vertrag an der jährlichen Ausschüttung teilnehmen.

Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.

„Wahrnehmungsberechtigte haben dann die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären“ (vgl. die verbindliche Formulierung in dem geänderten Wahrnehmungsvertrag).

Aus dem Anschreiben der VG Wort wird vermutlich zu entnehmen sein, ob Sie Wahrnehmungsberechtigter oder Bezugsberechtigter sind.

  1. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Bezugsberechtigter sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
  2. Wenn Sie sicher sind, dass Sie Wahrnehmungsberechtigter sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit beispielsweise folgendem Text:
    Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.
  3. Wenn Sie sich über Ihren Status unsicher sind, können Sie, um sicher zu gehen, den Widerspruch entsprechend (b) einlegen.

Wie in der Pressemitteilung angedeutet, erwägt das Aktionsbündnis, ob die Interessen von Bildung und Wissenschaft auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber organisiert werden müssen. Dazu könnte eine Meldestelle (Registry) eingerichtet werden, bei der sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eintragen könnten, die ihre Werke, gerade auch die vergriffenen, als Open Access gestellt sehen wollen und dafür auch die Rechte haben. Über diese Pläne werden wir Sie weiter informieren.

Das Aktionsbündnis wird zudem versuchen, mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.


Zusammenfassung der zu erwartenden Konsequenzen aus der Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort

Nach erfolgter Übertragung der Rechte der Rechteinhaber an die VG Wort und nach Rechtsgültigkeit des Settlement zwischen Google und den US-amerikanischen Verlags- und Autorenverbänden ist zu erwarten, dass

  1. die “VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht und gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht„ (aus der Pressemitteilung der VG Wort vom 23.5.2009);
  2. die gegenwärtig sehr nützliche und in der Wissenschaft intensiv genutzte Anzeige von „Textschnipseln“ oder auch größerer Teile der von Google eingescannten Werke dann für eine geraume Zeit nicht mehr möglich sein wird;
  3. die VG Wort Lizenzverträge mit Google, vielleicht auch mit anderen Anbietern abschließt, bei denen dann die Nutzung der Werke vermutlich nur über kommerzielle Nutzungsmodelle (Pay-per-view) möglich sein wird;
  4. bei noch lieferbaren Büchern nur noch die Anzeige der bibliographischen Information möglich sein wird.

All dies liegt nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft. Das Google Settlement in der jetzt erkennbaren Form und die Pläne von VG Wort befördern nicht den Open-Access-Gedanken. Freier Zugang zum Wissen, zumindest zu dem in öffentlichen Umgebungen und mit öffentlichen Mitteln erzeugten, liegt im Interesse jeder einzelnen Wissenschaftlerin, jedes Wissenschaftlers und der Gesellschaft insgesamt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, also ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter wissenschaftlicher Werke eingefordert werden.

Weitere Auskünfte über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen einholen.

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12. November 2009:
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10. November:
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27. Oktober 2009:
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8. Oktober 2009:
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26. September 2009:
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21. September 2009:
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21. September 2009:
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4. September 2009:
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2. September 2009:
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21. August 2009:
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28. Juli 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.

13. Juni 2009:
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5. Juni 2009:
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11. Mai 2009:
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4. Mai 2009:
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25. März 2009:
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21. Oktober 2008:
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20. Oktober 2008:
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24. Juli 2008:
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Wichtige Links
Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).