Pressemitteilung 03/17
vom 27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts
Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis unterstützt weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts. Das Aktionsbündnis bedauert jedoch die Verschlechterungen des
Regierungsentwurfs
im Vergleich zum
Referentenentwurf.
Ebenso bedauern wir, dass in keiner Weise den Verbesserungsvorschlägen Rechnung getragen wurde, die nicht nur vom Aktionsbündnis, sondern von vielen Seiten in den
(öffentlich zugänglich gemachten)
Stellungnahmen zum Referentenentwurf des BMJV vorgebracht wurden. Der Reformweg ist mit dem jetzigen Vorhaben nicht zu Ende. Das Aktionsbündnis muss der Einschätzung widersprechen, dass mit
den neuen §§ 60a – 60h die von der jetzigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag gegebene Zusage, eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) einzurichten, nun eingelöst sei. Auf den weiter bestehenden
großen Reformbedarf wird in einer detaillierten Liste hingewiesen.
Zentral wichtig: Pauschale Vergütung und Vorrang gesetzlicher Schrankenregelungen
Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 einen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Dieser enthält weiter zwei wichtige Aspekte: Den Grundsatz pauschaler Vergütung anstelle von Einzelabrechnungen, die
sich als nicht praktikabel und auch nicht als sinnvoll erwiesen haben, sowie den Vorrang gesetzlicher Schranken vor vertraglichen Regelungen. Das Aktionsbündnis sieht hierin eine wichtige Verbesserung im Vergleich zur
bisherigen, umstrittenen Rechtslage. Auch der jetzige Vorschlag, der nun in die parlamentarische Beratung geht, verzichtet weitgehend auf die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und erreicht dadurch im Vergleich mit den
bisherigen Normen des Gesetzes (wie z.B. in den §§ 52a und b, 53a) größere Rechtssicherheit.
Bedauerliche Verschlechterungen durch den Kabinettvorschlag
Das Aktionsbündnis bedauert jedoch die Verschlechterungen des Kabinettentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf. Zwar scheinen die Eingriffe des Kabinetts auf den ersten Blick nicht gravierend zu sein — zum einen wird
der im RefE in den §§ 60a und 60c vorgesehene Umgang der erlaubten Nutzung von Werken von 25% auf nun 15% zurückgenommen. Zum andern wird die bislang vom BMJV eingenommene Position, dass rechtlich verbindliche
Schrankenerlaubnisse Vorrang vor Lizenzvereinbarungen haben müssen, durch beide Abschnitte in § 60g zwar nicht gänzlich aufgegeben, aber doch relativiert.
Der Bundestag sollte das zurücknehmen
Angesichts der Tatsache, dass in keiner Weise den Verbesserungsvorschlägen Rechnung getragen wurde, die nicht nur vom Aktionsbündnis, sondern von vielen Seiten in den (öffentlich zugänglich gemachten) Stellungnahmen an das BMJV
vorgebracht wurden, ist es doch bedenklich, dass lediglich Änderungen vorgenommen wurden, die den Interessen kommerzieller Verwertungsmodellen entgegenkommen. Warum haben weiter diese Partikularinteressen Vorrang vor den
weitaus bedeutenderen Interessen von Bildung und Wissenschaft, die ja tatsächlich die Interessen der Allgemeinheit sind?
Das Aktionsbündnis fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, die durch das Bundeskabinett vorgenommenen Änderungen wieder zurückzunehmen und keinesfalls weitere Restriktionen in den §§ 60a-60h vorzusehen.
Der Weg zu einem zeitgemäßen Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht ist nicht zu Ende
Auch wenn das jetzige Reformvorhaben ein Schritt nach vorne ist, so ist der Weg zu einem zeitgemäßen und den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft entsprechenden Urheberrecht nicht zu Ende. Das Aktionsbündnis muss der
Einschätzung widersprechen, dass mit den neuen §§ 60a – 60h die von der jetzigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag gegebene Zusage, eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) einzurichten, nun
eingelöst sei.
Mit der folgenden (sicher nicht vollständigen) Liste wird auf den weiter bestehenden Reformbedarf für ein zeitgemäßes Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht verwiesen:
- Eine jede quantitative Beschränkung der Nutzungserlaubnisse ist unangebracht — alleine der Zweck der Nutzung sollte entscheidend sein. Die Politik sollte nicht entscheiden, was Wissenschaftler in welchem Umfang in
ihren Forschungsprojekten brauchen und Lehrende bzw. die Lernenden für ihre Kurse.
- Der freie kollaborative Austausch von Wissen für Forschung und Lehre darf nicht durch rechtliche Beschränkungen gefährdet werden.
- Der für das effektive Arbeiten der Wissenschaftler, Lehrenden und Lernenden freie Zugriff zu Bibliotheksleistungen von jedem Ort und zu jeder Zeit z.B. über VPN ist dringend erforderlich und zeitgemäß.
- Die normale Hochschulforschung darf nicht länger, wie in § 38 Abs. 4 UrhG vorgesehen, von dem Zweitveröffentlichungsrecht ausgeklammert werden.
- Die Regelung für verwaiste Werke aus dem Jahr 2008 muss offener, ohne die nicht einlösbare Forderung der „diligent search“ gestaltet werden, da diese die an sich politisch gewünschte Massendigitalisierung der
Bestände in den Bibliotheken und besonders auch in den Medienarchiven bislang verhindert.
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger muss aufgehoben werden. So gut wie alle davon betroffenen Akteure (bis auf die großen aus dem Pressebereich) halten diese Regelung für kontraproduktiv und innovationsverhindernd.
Zudem beeinträchtigt dieses Leistungsschutzrecht auch den freien und durch Schranken an sich erlaubten Zugang zu Presseerzeugnissen in Forschung und Lehre und behindert damit Wissenschaftsfreiheit.
- Die jetzige in dem Reformvorschlag vorgesehene Regelung für Text und Data Mining droht, vergleichbar zu der früheren Datenbankrichtlinie in der EU und damit in der Umsetzung auch in Deutschland, zu einem erheblichen
Wettbewerbsnachteil der europäischen bzw. deutschen Wirtschaft gegenüber Ländern wie den USA zu werden. Zudem behindert der jetzige Vorschlag die Kooperation zwischen öffentlicher und Industrieforschung und das zwingende
Erfordernis der Wissenschaft, Ergebnisse der Forschung, auch durch TDM, überprüfbar zu halten. In einer umfassenden ABWS ist eine spezielle TDM-Regelung nicht erforderlich.
- Auch wenn die jetzige Pauschalabrechnung für schrankenbedingte Nutzungshandlungen als derzeit sinnvoll anzusehen ist, sollte das langfristige Ziel darin bestehen, Vergütungen für Nutzungshandlungen bereits lizenzierter
bzw. gekaufter Werke im Rahmen einer ABWS nicht vorzusehen. Die Situation in Bildung und Wissenschaft ist eine gänzlich andere als auf den allgemeinen Publikumsmärkten, bei denen die kreativ Tätigen von der Verwertung ihrer
Werke leben müssen.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
PDF-Version
Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von
374 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300
Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit
von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe.
Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
6. April 2021
Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020
Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018
UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017
Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017
Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017
Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017
FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017
Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016
Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
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Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
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Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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