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Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 02/12
vom 5. Juni 2012

Zur Überwindung einer Nulllösung beim Wissenschaftsurheberrecht erst einmal in Richtung eines Zweitverwendungsrechts

Bis vor kurzem sah es so aus, dass Bundesregierung und auch Bundesjustizministerium keinerlei Aktivität zugunsten eines wissenschafts- und bildungsfreundlichen Urheberrechts entwickeln würden. Nur KünstlerInnen, Verbraucher und Verlage schienen das Ministerium noch zu interessieren. Jetzt aber – wer auch immer dafür verantwortlich sein mag: vielleicht sogar das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder der öffentliche Druck der Piratenpartei scheint sich doch ein kleines „Window of oppertunity” auf zu tun. Vielleicht ist zumindest eine Regelung für ein Zweitverwendungsrecht von UrheberInnen in Bildung und Wissenschaft möglich (zuweilen auch Zweitverwertungs- oder Zweiveröffentlichungsrecht genannt).

Das Aktionsbündnis fordert die Bundesregierung auf, diesen überfälligen Schritt nun auch endlich zu machen. Auch die Projektgruppe „Bildung und Forschung” der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” hat am 21.5.2012 parteiübergreifend eine Handlungsempfehlung zum Thema „Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht” abgegeben.

Ein Zweitverwendungsrecht hat mit Open Access zunächst nichts zu tun und kann daher auch ohne Regelung der Art der darauf folgenden tatsächlichen Verwendung in das Gesetz eingebracht werden. Das sollte über eine kleinere Änderung in § 38 UrhG erreichbar sein. Dieses Recht beeinträchtigt in keiner Weise Wissenschaftsfreiheit. Vielmehr stärkt es die auch politisch zweifellos erwünschten Rechte der UrheberInnen in Bildung und Wissenschaft. Das Zweitverwendungsrecht sollte Arbeiten betreffen, die z.B. in Periodika, Sammelbänden, Festschriften und Proceedings erscheinen, aber zu erwägen wäre in mittlerer Perspektive auch die Berücksichtigung von Monographien. Zwischen wissenschaftlicher Erstpublikation in einem Organ der freien Wahl der WissenschaftlerInnen und der Zweitveröffentlichung sollte eine Embargofrist liegen. Die Frage der Regelung der Formatierung der Zweitverwertung hält das Aktionsbündnis für zweitrangig, wenn auch in den Rechts-, Geistes- und Sozialwissenschaftlichen weiterhin der verbindliche, referenzierbare Zitatnachweis wichtig ist.

Wie gesagt, das Zweitverwendungsrecht hat mit Open Access zunächst nichts zu tun und kann sofort als Recht der UrheberInnen implementiert werden. Das Aktionsbündnis empfiehlt jedoch dem Gesetzgeber, ergänzend zur jetzt anstehenden Regelung des Zweitverwendungsrechts, durch ein Bündel von Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Interesse der Öffentlichkeit an einer freien und offenen Nutzung zumindest des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens Formen der Verbindlichkeit gefunden werden.

Optionen, dieser Herausforderung Rechnung zu tragen, werden ja in der Literatur diskutiert, z. B. freiwillige Bereitschaft der AutorInnen, ihr neues Recht zugunsten Open Access zu nutzen; Zwangslizenzen gegenüber den Rechtinhabern; vertragliche Vereinbarungen bei der Drittmittelförderung; entsprechende Formulierungen bei den Arbeitsverträgen zugunsten eines einfachen Zweitnutzungsrechts der Organisationen der UrheberInnen (im Sinne eines institutionellen Mandats) oder, weitestgehend, die Verankerung des institutionellen Mandats als Schrankenregelung im Urheberrecht selbst. Aber sie alle müssen sicher noch weiter in ihren Konsequenzen und in rechtlicher Verträglichkeit überprüft werden.

Aber jetzt sollte dieses kleine Fenster genutzt werden. Dass es damit nicht insgesamt mit dem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht getan ist, weiß jeder in Bildung und Wissenschaft. Nach wie vor steht die grundlegende Forderung des Aktionsbündnisses nach einer uneingeschränkten, genehmigungsfreien Nutzung öffentlich finanzierten Wissens in Bildung und Wissenschaft im Raum. Über etwaige noch anfallende Vergütungen an Rechteinhaber müssen sich die Träger der Einrichtungen von Bildung und Wissenschaft auf eine entsprechende Finanzierung verständigen, so wie sie es ja auch (jahrhundertelang) mit den Bibliotheken getan haben.

Aber jetzt sollte es zur Überwindung einer Nulllösung erst mal in Richtung „Zweitverwendungsrecht” gehen.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 371 Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen sowie mehr als 7250 persönliche Unterzeichner der „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zusammengeschlossen.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

Nächste Termine
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 9. 01. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021