UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 06/10
vom 6. Juli 2010

Ein großer Schritt für Bildung und Wissenschaft — in Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Das Aktionsbündnis schlägt eine allgemeine Wissenschaftsschranke als Norm unter § 45 UrhG vor. Durch diese könnten die anderen, auf Bildung und Wissenschaft bezogenen Schrankenregelungen im UrhG ersetzt werden. Die bisherigen kleinteiligen und höchst komplizierten Schrankenlösungen, z.B. in den §§ 52a, 52b, 53 und 53a, setzen Bildung und Wissenschaft nicht in die Lage, Wissenschaft auf höchstem Niveau unter Berücksichtigung des schon publizierten Wissens zu betreiben, die Wirtschaft mit entsprechendem Innovationspotenzial zu versorgen und die vielfältigen Bildungsangebote hochqualitativ abzusichern.

Durch die Wissenschaftsschranke soll der volle Umfang der Nutzung wissenschaftlicher Literatur genehmigungsfrei zugestanden werden, unter Einbeziehung der Infrastruktur für Informationsvermittlung, wie Bibliotheken. Dies setzt in jedem Fall den Zugriff (mit den folgenden Nutzungsrechten) auf durch Kauf oder Lizenz legal erworbener Werke voraus.

Ergänzt werden muss diese Wissenschaftsschranke durch eine Verbesserung der Urheber-/Autorenrechte an ihren publizierten Werken. Dies müsste durch Veränderungen im Urhebervertragsrecht erreicht werden (z.B. über § 38 UrhG).

Die Wissenschaftsschranke verzichtet bewusst auf raumbezogene Festlegungen, wie z.B. „in den Räumen” oder „auf dem Grundstück” der jeweiligen Einrichtung. Auch eine Erweiterung auf das Intranet einer Hochschule oder anderen Wissenschaftseinrichtung wird nicht für ausreichend erachtet, um die technischen Möglichkeiten digitaler Publikationsformen auszuschöpfen. Statt dessen akzeptiert das Aktionsbündnis die Festlegung der Nutzung auf einen „bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen” und sieht damit die Forderungen des bislang zum Einsatz kommenden Dreistufentests erfüllt.

Das Aktionsbündnis sieht die hier vorgeschlagene Wissenschaftsschranke rechtlich voll im Einklang mit einer zeitgemäßen Interpretation der Urheberrechtsrichtlinie der EU von 2001. Entsprechend wird dieser Vorschlag über das vor wenigen Tagen formal gegründete Europäische Netzwerk für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht (ENCES) in die verschiedenen europäischen Staaten getragen, um auch dort ähnliche Regelungen zu erreichen.


§ 45b Bildung und Wissenschaft
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung veröffentlichter Werke für Zwecke des eigenen wissenschaftlichen Gebrauchs und für Bildungszwecke an Schulen, Hochschulen und nicht-gewerblichen Einrichtungen der Aus-, Weiter- und Berufsbildung. Die öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG ist hierbei nur für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zulässig. Satz 1 gilt auch für Zwecke der Dokumentation, Bestandssicherung und Bestandserhaltung in Bildung und Wissenschaft, insbesondere auch für die den wissenschaftlichen Gebrauch und die Bildungszwecke unterstützenden Leistungen von Vermittlungsinstitutionen wie öffentlich finanzierte Bibliotheken, Archive, Dokumentationen und Museen.

(2) Für die nach Abs. 1 zulässige Nutzung steht den Urhebern eine angemessene Vergütung zu. Der Anspruch kann nur entweder durch eine Verwertungsgesellschaft oder durch eine andere dazu ermächtigte Stelle geltend gemacht werden.

(3) Vertragliche Regelungen, die Abs. 1 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.

Das Aktionsbündnis fordert erneut das Bundesministerium für Justiz auf, die Erfordernisse von Bildung und Wissenschaft zu einem eigenen Anhörungsthema im Rahmen des Dritten Korbs zu machen. Das Aktionsbündnis erinnert daran, dass der Dritte Korb vom Bundestag nicht zuletzt als Wissenschaftskorb beschlossen wurde. Dem tragen die bislang vorgesehenen Anhörungen nur unzureichend Rechnung. Auch die für den 13.7. 2010 vorgesehene Anhörung, bei der u.a. Fragen von Open Access behandelt werden sollen, ist dafür nicht ausreichend.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

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6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
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News  
6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 9. 01. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021