UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 07/12
vom 19. Dezember 2012

Gibt es keine bessere Lösung für die Nutzung elektronischer Materialien an Schulen als jetzt die Einigung zwischen Kultusministerien und verschiedenen Verwertungsgesellschaften?

Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis sieht die Einigung zwischen den Kultusministerien und verschiedenen Verwertungsgesellschaften zur Nutzung elektronischer Materialien an Schulen nicht als Durchbruch, sondern eher als eine, zumal überaus teure Zwischenlösung an. Mit Blick auf das Urheberrecht wäre es im Interesse eines gesamt-volkswirtschaftlichen Nutzens sinnvoller, auf entsprechende Schrankenregelungen als dauerhaft auf Lizenzzahlungen zu setzen. Das Aktionsbündnis stellt die Frage, ob öffentliche Mittel von den Kultusbehörden nicht ergänzend und dann ersetzend zum Aufbau offener Lernplattformen verwendet werden sollten. Die Zukunft liegt in freien Nutzungsmodellen gemäß dem Open-Educational-Resources-Ansatz.

Einigung für die Nutzung elektronischer Materialien an Schulen – kaum ein „Durchbruch”, eher nur eine Zwischenlösung – „Open” ist die Zukunft an Schulen

Das Aktionsbündnis kann sich der Einschätzung nicht anschließen, dass die zwischen den Kultusministerien, dem Verband Bildungsmedien sowie der VG Wort, der VG Bild-Kunst und der VG Musikedition getroffenen Einigung als Durchbruch zu werten sei. Nach dieser Lizenzvereinbarung dürfen jetzt Lehrkräfte (an Schulen) aus Printmedien bzw. Unterrichtswerken, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10 Prozent (maximal 20 Seiten) einscannen. Diese Scans dürfen die Lehrkräfte dauerhaft speichern, und diese dürfen auch an die SchülerInnen weitergegeben und nicht nur IM Unterricht, sondern auch zur Vor- Nachbereitung genutzt werden.

Unbefriedigend an der Einigung ist, dass die Nutzung elektronischer Materialien an wissenschaftlichen Einrichtungen (entsprechend § 52a, Abs. 1 UrhG) davon nicht betroffen ist. Hier gibt es weiter keine Einigung über die Vergütung. Unberücksichtigt bleiben offenbar auch (obgleich die entsprechenden Verwertungsgesellschaften beteiligt waren) nicht-textuelle Materialien (Bilder, Videos, Tonaufnahmen), die aber wohl auch in Schulen zunehmend genutzt werden.

Lizenzierungslösungen sind zu teuer und belasten Bund, Länder und Gemeinden – besser wären Schrankenregelungen zugunsten der Nutzung in Schulen

Das Aktionsbündnis kann es nicht für eine im öffentlichen Interesse liegende Lösung ansehen, dass nach dem weiter gültigen früheren Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG von den Ländern 2013 8.5 Millionen Euro und für 2014 9 Millionen Euro gezahlt werden müssen, zumal für wiederum sehr eingeschränkte Leistungen.

Die jetzige Einigung kann nur eine wenig zukunftsweisende Zwischenlösung sein. Die Ministerien werden vermutlich geltend machen, dass eine solche Lizenzierungsregelung jetzt kaum zu vermeiden war. Denn nach dem jetzt gerade für weitere zwei Jahre verlängerten § 52a, Abs. 2, Satz 1 ist die „öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes … stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig”. Das war gewiss eine der vielen unbrauchbaren und realitätsfernen Vorschriften des Urheberrechts, die entsprechend kaum ein Lehrer weder gekannt noch wirklich beachtet haben dürfte (obgleich er sich dann im Illegalen bewegte). Hätten sich die Kulturministerien bzw. der Bundesrat nicht besser darum bemühen sollen, die Nutzung von elektronischen Materialien über eine Schrankenregelung einzufordern als jetzt hohe Kosten für die lizenzierte Nutzung aufzubringen?

Soll wirklich weiter für die Nutzung von Lehrmaterialien mehrfach von der Öffentlichkeit bezahlt werden?

Der entscheidende Einwand gegen eine solche Einigung ist aber ein anderer. Das Aktionsbündnis fragt, ob es wirklich Sinn macht, dass zum einen weiter für die klassischen gedruckten (Schul-)Bücher (von den Ländern, den Schulen oder den Eltern) bezahlt werden soll und dann noch einmal für kleinere, von den LehrerInnen zu digitalisierende Teile aus eben diesen schon bezahlten Büchern? Aus dem Interesse der Verlage mag das sinnvoll sein, aber elektronischen Umgebungen angemessene Geschäftsmodelle sind das zweifellos nicht.

Wären, so fragt der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Kuhlen, die vielen Millionen Lizenzgebühren, die Jahr um Jahr gezahlt werden müssen, nicht besser von den Kultusbehörden direkt zum Aufbau offener Lernplattformen zu verwenden? Durch die anhaltenden Lizenzierungszahlungen wird zudem deutlich, dass die stereotype Anmerkung bei einer jeden Urheberrechtsreform „Bund, Länder und Gemeinden werden voraussichtlich nicht mit Kosten belastet” kaum etwas anderes ist als eine Irreführung der Steuerzahler.

Die Zukunft liegt in freien Nutzungsmodellen gemäß dem Open-Educational-Resources-Ansatz.

Befriedigende Lösungen für die informationelle Absicherung der Arbeit an Schulen wird es nach Ansicht des Aktionsbündnisses auf Dauer wohl nur geben, wenn im Rahmen von Open Educational Resources (OER) kollaborativ erstellte, interaktive, multimediale, hypertextuelle, offene und über Clouds orts- und zeitunabhängig gebührenfrei nutzbare Materialien verfügbar sein werden.

Die weitaus größte Anzahl von AutorInnen auch von Schulbüchern steht in öffentlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen. Das Aktionsbündnis fragt, ob die Dienstherren über Beschäftigungs- und Dienstverträge und über länderspezifische Nebentätigkeitsverordnungen und Maßnahmen zur Förderung der Karrieren nicht sehr starken Einfluss auf die Art der Produktion von Lehrmaterialien und die Gestaltung von Autorenverträgen nehmen könnten bzw. sollten.

Für das professionelle „Layouten” der Bücher (für print und online-Ausgaben) können erfahrene Dienstleister wie auch die jetzigen Schulbuchverlage gewonnen und diese entsprechend vergütet werden. Aber die Inhalte, die von öffentlich Bediensteten in ihrer Arbeitszeit oder unter Nutzung öffentlicher Ressourcen erstellt werden, sollten Open Access zugänglich sein. Der Verlag sollte bei Lehr- und Lernmaterialien Dienstleister der öffentlichen Anbieter und nicht Rechteinhaber sein.

Wäre es nicht an der Zeit, dass die Kultusministerien sich in großem Stil an die nachhaltige Förderung solcher Lehr- und Lernmaterialien mit informationellen Mehrwerteffekten machen würden als weiter die Schulbuchverlage über obsolet gewordenen Geschäftsmodelle und über hohe Lizenzgebühren zu subventionieren?

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 372 Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen sowie mehr als 7250 persönliche Unterzeichner der „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zusammengeschlossen.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

Nächste Termine
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 9. 01. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021